Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 75 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 38Fedlex · Ergebnisbericht

3.2.7 Institutionen der Forschungsförderung (Vorlage 7)

Zusammenfassung: Befürchtet wird, dass die bereits beschlossenen Sparmassnahmen im Jahr 2024 sowie die Aufnahme zusätzlicher Projekte in den Grundauftrag der Akademien zu einer Verknappung der Budgets bei den Institutionen der Forschungsförderung führen werden. Um negative Auswirkungen auf die Leistung, Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit der Forschungs- und Innovationsaktivitäten in der Schweiz zu vermeiden, wird daher ein angemessenes Wachstum der Mittel gefordert. Die Streichung des Programms Doc.CH wird kritisiert und bemängelt, dass mit der Ausrichtung des SNF den Bedürfnissen der Geistes- und Sozialwissenschaften zu wenig Rechnung getragen werde. Die Fördermassnahmen in den Bereichen Gesundheitswesen, MINT, Swiss Quantum Initiative, Datenkoordinationszentrum (DCC) und Forschungsinfrastrukturen werden verschiedentlich diskutiert und grundsätzlich begrüsst.

3.2.7.1 Finanzierung und Förderung Schweizerischer Nationalfonds (SNF)

FR, GE, GR, LU, BFH, HES-SO, H+, IS, PHLU, SFI, swissuniversities, unimedsuisse, USB, UZH,

VFP und wissensstadtdavos bemängeln, dass bereits die für 2024 beschlossenen Sparmassnahmen die Budgets von SNF und Innosuisse verknappen, von denen wiederum die Hochschulen bei der Einwerbung von kompetitiven Drittmitteln abhängig sind. Sie befürchten, dass sich dies ohne angemessene Beiträge für Innosuisse und den SNF negativ auf Leistung, Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit aller in der Schweiz durchgeführten Forschungs- und Innovationsaktivitäten auswirken könnte und fordern ein angemessenes Wachstum der Mittel für die nationalen Forschungs- und Innovationsförderungsagenturen. Auch TG stellt fest, dass sich die Schere zwischen nachgefragten Mitteln und den zur Verfügung stehenden Bundesbeiträgen öffnet (inkl. vom Bund übertragene Zusatzaufgaben). Auch BS und unibasel fordern, dass die Beiträge an den SNF erhöht werden, damit die breite, an Exzellenzkriterien orientierte Forschungsförderung als zentraler Pfeiler des Schweizer Hochschul- und Forschungssystems erhalten bleibt. BFH erachtet ein angemessenes Wachstum der Mittel für den SNF als unerlässlich.

GE, GR, FR, ZH, BFH, H+, PHLU, SFI, swissuniversities, UZH und wissensstadtdavos fordern, dass

der Kostendeckung der Projektfinanzierung besser Rechnung getragen werden und die Overhead-Sätze für alle von SNF und Innosuisse geförderten Projekte auf mindestens das Niveau der von der EU geförderten Projekte angehoben werden müssen. BE erachtet nebst der ausreichenden Grundfinanzierung als wichtig, dass die mit der Projektförderung verbundenen teilweisen Abgeltung von indirekten Forschungskosten (Overhead) vorgesehen ist. AMS fordert, dass der SNF die Projektförderung dahingehend anpasst, dass auf die Ausgangslage an Fachhochschulen Rücksicht genommen wird. Es sei zu prüfen, ob die Projektleitenden bei Projekten an Fachhochschulen durch den SNF finanziert werden können. Für die PHLU sind vor allem die projektgebundenen Beiträge und die Fördermittel des SNF von zentraler Wichtigkeit für die Pädagogische Hochschule Luzern und andere Pädagogische Hochschulen. Im Hinblick auf die Prognosen des Bundesamts für Statistik (BfS) zum Wachstum der PH sind hinreichende Fördermöglichkeiten vorzusehen.

BL, VS, HKBB, IS, SNF und USB fordern, dass die dem SNF zur Verfügung gestellten Mittel real um 3,5 % pro Jahr erhöht werden mit der Befürchtung, dieser müsse ohne ein solches reales Wachstum seine Leistungen reduzieren und der Forschungsstandort büsse an Attraktivität ein. BL, IS und SNF ergänzen, dass bei der Gewichtung der Leistungen, wie auch bei der Förderung der Hochschulen vor allem der Grundbeitrag zu berücksichtigen sei, damit der SNF seine Förderung effektiv und flexibel gestalten kann. IS und SNF schlagen ausserdem vor, die 50 Mio. CHF für die Ergänzungsmassnahme «Bi- und multilaterale Forschungskooperationen» in den Grundbeitrag zu verschieben, um mehr Flexibilität zu haben. Ebenso fordert LDP eine Wachstumsrate von mindestens 3,5 % sowie eine Indexierung zum Ausgleich der Teuerung. AR begrüsst die vorgeschlagene Wachstumsrate für den SNF von 2,7 %. JU stellt fest, dass die dem SNF zugewiesenen Beträge hoch sind und weiterhin stärker wachsen als diejenigen der anderen Förderbereiche zugewiesenen Finanzierungsmittel. Gewünscht wird mehr Transparenz bei der Mittelvergabe und dass auch die vier transversalen Förderbereiche sowie der ETH-Bereich deutlicher begünstigt werden. VD begrüsst die Tatsache, dass die Finanzierung des SNF etwas stärker wächst als der Durchschnitt des gesamten BFI-Bereichs. Gemäss GRÜNE sollte der Bund den vom SNF

Seite 38 von 75