Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 75 Seiten
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3.2.18 Auswirkungen
Zusammenfassung: Die Auswirkungen werden nur von wenigen Vernehmlassungsteilnehmenden kommentiert. Diese äussern sich dahingehend, dass die Auswirkungen in der BFI-Botschaft zu ungenau dargestellt sind oder als negativer beurteilt werden als in der Botschaft beschrieben.
TG, TI und VD sind der Ansicht, dass finanzielle Folgen für die Kantone nicht ausreichend behandelt bzw. nicht genau genug beziffert werden. TI merkt zudem an, dass die in der Botschaft festgelegte Wachstumsrate finanzielle Auswirkungen auf die Kantone hat, die erheblich in den Hochschulbereich investieren müssen.
SUB und VSS äussern sich zu den Auswirkungen auf die Kantone: Der Investitionsrückgang würde konkret zur Kürzung von Instrumenten wie Doc.CH und Doc.MINT führen und Auswirkungen auf die Kantone haben. Mit dem Wegfallen solcher Programme werden die einzelnen Kantone in dezentraler Weise neu für die Förderung der unabhängigen Forschung aufkommen müssen. Dafür gibt es keinen konsolidierten Plan oder Umgang. Mehrere Kantone können nicht sicherstellen, dass sie die Lücke werden füllen können. Auch für die angestrebte Chancengerechtigkeit wäre eine Nichteinführung von Doc.MINT nachteilig.
AG stimmt den beschriebenen Auswirkungen auf die Kantone, die Volkswirtschaft und die Gesellschaft nicht zu, da mit dem vorgesehenen Finanzwachstum das Ziel nicht erreicht werden kann, dass die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation führend bleibt und die Chancen der Digitalisierung nutzt. AG befürchtet deshalb negative Auswirkungen auf die Kantone und die kantonalen Hochschulen oder gegebenenfalls auf die Volkswirtschaft und die Gesellschaft.
AR geht davon aus, dass Kantone mit vergleichsweise geringen Ressourcen vermehrt zu Aufgabenpriorisierungen, bei gleichzeitig steigenden Kosten, angehalten sind. Dies wird mutmasslich zu einer Divergenz zwischen den Kantonen betreffend die Qualität und Quantität von Angeboten in der Berufsbildung führen.
TG nimmt positiv zur Kenntnis, dass für die Kantone keine zusätzlichen Belastungen auf administrativer, organisatorischer und juristischer Ebene entstehen. GR ist hingegen der Ansicht, dass diese Passage in der BFI-Botschaft 25–28 verkenne, dass die Kantone die vom Bund gekürzten Beiträge befristet ausgleichen müssten, wenn die ansässigen Institutionen weiterhin ihren Standort behalten und auch zukünftig wettbewerbstauglich sein sollen.
FDP äussert sich dahingehend, dass es sich bei den Entwicklungen der BFI-Kredite 2025–2028 um einen guten Kompromiss angesichts der bevorstehenden Herausforderungen und der angespannten finanziellen Situation des Bundes handelt. Die Schaffung von drei zusätzlichen Stellen beim SBFI sei aus Kostengründen gut zu prüfen. Bei den volkswirtschaftlichen Auswirkungen erachtet die FDP die Förderung des Unternehmertums als unzureichend. Die BFI-Programme müssen den Bedürfnissen des Schweizer Wirtschaftsgefüges Rechnung tragen. In Bezug auf die gesellschaftlichen Auswirkungen weist die FDP darauf hin, dass das BFI-System beim Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Ausbildung gleiche Chancen bieten muss, welche sich an den Bedürfnissen der Wirtschaft orientiert sowie den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen begegnet. Zudem sollten die vom Bund geförderten BFI-Programme bei ihrer Entwicklung und Umsetzung Kriterien aus den Bereich Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG-Kriterien) berücksichtigen.
GRÜNE vertritt die Ansicht, dass die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, die Umwelt, die Gesellschaft und Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete durchaus positiv sind. Im Vergleich zur vorhergehenden Periode sind diese positiven Auswirkungen angesichts der vorgesehenen Finanzierung aber geringer, stagnieren oder nehmen ab.
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