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Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 97 Seiten

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Pflanzenschutz- und Grundstoffmittelverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

5. Grundstoffe

Die folgenden Grundstoffe sind ausschliesslich oder mit abweichenden Verwendungsbedingungen zur Verordnung 1107/2009 in der Schweiz genehmigt oder abweichend zur Verordnung 1107/2009 in der Schweiz nicht genehmigt:

5.1 Grundstoffe, die ausschliesslich in der Schweiz genehmigt sind

Gebräuchliche Bezeichnung, IUPAC-Bezeichnung Reinheit Datum der Genehmigung weitere Bedingungen und Einschränkungen

Kennnummer

Wein Lebensmittel gemäss Lebensmittel- Anwendung nur als Lockmittel für Becherfallen zum Massen-

gesetzgebung fang

5.2 Grundstoffe, die mit abweichenden Verwendungsbedingungen zur Verordnung 1107/2009 in der Schweiz genehmigt sind

Gebräuchliche Bezeichnung, IUPAC-Bezeichnung Reinheit weitere Bedingungen und Einschränkungen

Kennnummer

5.3 Grundstoffe, die nach der Verordnung 1107/2009 in der EU genehmigt, aber in der Schweiz nicht genehmigt sind

Gebräuchliche Bezeichnung, IUPAC-Bezeichnung

Kennnummer