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Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 97 Seiten
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Pflanzenschutz- und Grundstoffmittelverordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 2 (Art. 11 Abs. 1, 12 Abs. 1 Bst. a und 13)
Kriterien für die Genehmigung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten
1. Kriterien für die Genehmigung von chemischen Wirkstoffen, Mikroorganismen, Safenern und Synergisten
Die Kriterien für die Genehmigung von chemischen Wirkstoffen, Mikroorganismen, Safenern und Synergisten sind in Anhang II Ziffer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200973 aufgeführt.
2. Kriterien für die Genehmigung eines Wirkstoffs mit geringem Risiko
Die Kriterien für die Genehmigung eines Wirkstoffs mit geringem Risiko sind in Anhang II Ziffer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aufgeführt.
3. Kriterien für die Genehmigung eines Wirkstoffs als Substitutionskandidat
Die Kriterien für die Genehmigung eines Wirkstoffs als Substitutionskandidat sind in Anhang II Ziffer 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aufgeführt.
73 Siehe Fussnote zu Art. 4 Abs. 1.