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Vernehmlassung 2023/92: Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung und Revision der Gebührenverordnung BLV · 97 Seiten

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Pflanzenschutz- und Grundstoffmittelverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

chengewässern reinigen / Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern];

1.10 Sicherheitshinweise zum Schutz der Gesundheit von Mensch oder Tier oder

der Umwelt in Form der Standardsätze gemäss Zulassung;

1.11 die Art der Wirkung des Pflanzenschutzmittels, beispielweise «Insektizid»,

«Wachstumsregler», «Herbizid», «Fungizid», sowie die Wirkungsweise;

1.12 der Art der Zubereitung, beispielweise Spritzpulver, Emulsionskonzentrat;

1.13 die Verwendungszwecke, für die das Pflanzenschutzmittel zugelassen worden

ist, sowie die besonderen Bedingungen in Bezug auf Landwirtschaft, Pflanzenschutz und Umwelt, unter denen das Erzeugnis verwendet beziehungsweise nicht verwendet werden darf;

1.14 der Satz «Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen», sofern ein Merkblatt

beigefügt ist;

1.15 das Verfalldatum, sofern das Pflanzenschutzmittel bei vorschriftsgemässer

Lagerung weniger als zwei Jahre haltbar ist;

1.16 das Verbot der Wiederverwendung der Verpackung;

1.17 alle Angaben gemäss Artikel 38 sowie die aufgrund der Einstufung nach Ar-

tikel 99 vorgeschriebenen Angaben;

1.18 die Verwendungskategorie der nicht beruflichen Verwendung, sofern das

Pflanzenschutzmittel hierfür zugelassen wurde.

2. Folgende Angaben müssen auf der Verpackung oder können, wenn die auf der Verpackung verfügbare Fläche nicht ausreicht, in der Innenseite oder einem begleitenden Dokument, stehen:

2.1 Verwendungsbestimmungen entsprechend dem Zulassungsentscheid, insbe-

sondere Auflagen, die Aufwandmenge pro Verwendung, gegebenenfalls einschliesslich der Höchstaufwandmenge pro Hektar pro Verwendung sowie der Höchstzahl der Verwendungen pro Jahr; die Aufwandmenge wird für jede Verwendung in metrischen Einheiten ausgedrückt:

2.1.1 bei Produkten für eine berufliche Verwendung: in Menge pro Hektar,

2.1.2 bei Produkten für eine nicht berufliche Verwendung: in Menge pro Quadratmeter;

2.2 gegebenenfalls die Sicherheitswartezeit für jeden Verwendungszweck zwi-

schen der letzten Verwendung des Pflanzenschutzmittels und:

2.2.1 der Ansaat oder Pflanzung der zu schützenden Kultur,

2.2.2 der Ansaat oder Pflanzung nachfolgender Kulturen,

2.2.3 dem Zugang von Menschen oder Tieren,

2.2.4 der Ernte,

2.2.5 der Verwendung oder dem Konsum des Erntegutes;

2.3 Hinweise auf gegebenenfalls auftretende Phytotoxizität, auf Empfindlichkeit

bestimmter Sorten und auf andere unerwünschte mittelbare oder unmittelbare