Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Organisationen aus der Wirtschaft

HotellerieSuisse, SBV und suissetec begrüssen diese Leitlinie, sind jedoch der Meinung, dass sie in einem Missverhältnis zur Vernehmlassungsvorlage für die BMV steht, die nur minimalen Spielraum für Pilotversuche zulässt. Sie räumen den Pilotversuchen entscheidende Bedeutung für die gemäss Leitlinie angestrebten attraktiven und zeitgemässen Modelle, Lehr- und Lernformen ein. Centre Patronal teilt diesen Einwand von HotellerieSuisse, SBV und suissetec.

Leitlinie 4

Kantone

AG, AI, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, SG, TI haben keine Bemerkungen zu dieser Leitlinie.

AR, BE, BL, BS, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS, ZG, ZH begrüssen diese Leitlinie. VD ergänzt, dass die BM ebenfalls den direkten Zugang zu den Pädagogischen Hochschulen ohne Aufnahmeprüfungen garantieren sollte.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu dieser Leitlinie keine Bemerkungen.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS begrüssen diese Leitlinie.

KSHW ist mit der Leitlinie einverstanden, findet aber, dass die BM folglich auch den direkten und prüfungsfreien Zugang zu den Pädagogischen Hochschulen gewährleisten müsste. Sie unterstützt generell die Förderung der BM wie auch den Punkt zum Verbleib in der BM, ist jedoch der Meinung, dass diese Punkte einen Widerspruch zur Verschärfung der Bestehensbedingungen gemäss Art. 23 BMV (Notenberechnung) darstellt (vgl. Ergebnisbericht, Kapitel 4).

Interkantonale und kantonale Organisationen

LKB teilt die Bemerkung von SBBK, SDK und TRBS zu dieser Leitlinie.

KIMS teilt die Bemerkungen von KSHW zu dieser Leitlinie.

Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen

Die Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen haben zu dieser Leitlinie keine Bemerkungen.

Organisationen aus der Wirtschaft

Die Organisationen aus der Wirtschaft haben zu dieser Leitlinie keine Bemerkungen.

Leitlinie 5

Kantone