Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS begrüssen die Ergänzung der überfachlichen Kompetenzen.

Interkantonale und kantonale Organisationen

LKB teilt die Bemerkung von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.

Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen

Die Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

Organisationen aus der Wirtschaft

VBV ist der Ansicht, dass die Lerngebiete und fachlichen Kompetenzen für die erwähnten Berufsfelder auf die neue kaufmännische Grundbildung abzustimmen sind, damit auch Lernende der kaufmännischen Grundbildung EFZ mit BM1 die Option Technologie belegen können.

Kapitel 8.3: Wirtschaft und Recht

Kantone

AG, AI, GE, NE, NW, SG, SZ, VD, VS haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, OW, SH, SO, TG, TI, UR, ZG, ZH begrüssen die Ergänzungen der

überfachlichen Kompetenzen. JU schlägt eine andere Sortierung der fachlichen Kompetenzen und Lernzielen vor.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS begrüssen die Ergänzung der überfachlichen Kompetenzen.

Interkantonale und kantonale Organisationen

LKB teilt die Bemerkung von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.