Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
SBBK, SDK und TRBS begrüssen die Ergänzung der überfachlichen Kompetenzen.
Interkantonale und kantonale Organisationen
LKB teilt die Bemerkung von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.
Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen
Die Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Organisationen aus der Wirtschaft
VBV ist der Ansicht, dass die Lerngebiete und fachlichen Kompetenzen für die erwähnten Berufsfelder auf die neue kaufmännische Grundbildung abzustimmen sind, damit auch Lernende der kaufmännischen Grundbildung EFZ mit BM1 die Option Technologie belegen können.
Kapitel 8.3: Wirtschaft und Recht
Kantone
AG, AI, GE, NE, NW, SG, SZ, VD, VS haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, OW, SH, SO, TG, TI, UR, ZG, ZH begrüssen die Ergänzungen der
überfachlichen Kompetenzen. JU schlägt eine andere Sortierung der fachlichen Kompetenzen und Lernzielen vor.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
SBBK, SDK und TRBS begrüssen die Ergänzung der überfachlichen Kompetenzen.
Interkantonale und kantonale Organisationen
LKB teilt die Bemerkung von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.