Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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JU wünscht sich eine Anpassung im Absatz 9.1.4.1, dass sich die IDPA auf mindestens zwei Fächer des Berufsmaturitätsunterrichts und auf die Arbeitswelt oder auf eine gesellschaftliche oder umweltbezogene Problematik beziehen soll. Sie soll während zwei Semestern des Berufsmaturitätsunterrichts stattfinden und Bestanteil der Berufsmaturitätsprüfung sein.
AR, BE, BL, BS, GR, ZG, LU, OW, SH, SO, TG, TI, UR, ZG verweisen bei Abschnitt 9.1.5.1 auf ihre Rückmeldung zu Art. 11 Abs. 5 BMV.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
SBBK begrüsst explizit die Flexibilisierung des Anteils des interdisziplinären Arbeitens. Sie schlägt jedoch eine Umformulierung des Satzes «Insbesondere für die Erarbeitung […] ausreichenden Anzahl Lektionen.» vor: «Es liegt in der Verantwortung der Schulen, eine ausreichende Anzahl Lektionen für die Erarbeitung der für die Generierung der Erfahrungsnote notwendigen IDAF-Leistungen gemäss Artikel 11 Absatz 4 BMV festzulegen sowie den Erwerb der überfachlichen Kompetenzen gemäss Kap. 9.1.3 zu gewährleisten.». SBBK begrüsst die Ergänzung der überfachlichen Kompetenzen. In Bezug auf Kapitel 9.1.4.2 begrüsst sie die Anpassungen sowie die Präzisierung, dass mindestens sechs unterschiedliche Fächer am IDAF beteiligt sein müssen. Sie moniert dennoch, dass unklar ist, ob sich die sechs Fächer auf den Unterricht oder die IDAF-Leistungen beziehen, und wünscht sich eine Klärung. SBBK würde die sechs Fächer lediglich als Empfehlung und nicht als Vorgabe definieren. In Bezug auf Kapitel 9.1.5.1 verweist sie auf ihre Rückmeldung zu Art. 11 Abs. 5 BMV. Weiter begrüsst sie die Ergänzungen und Präzisierungen in Kapitel 9.1.5.3 und, dass den Schulen weiterhin die Gewichtung der einzelnen Bereiche nach spezifischer Gegebenheit überlassen wird.
SDK und TRBS teilen die Bemerkungen von SBBK in diesem Kapitel grundsätzlich. Einige SDK-Mitglieder wünschen, dass für das IDAF als Richtwert ein Maximalumfang von 10% der Lektionen festgelegt wird. In Bezug auf Kapitel 9.1.4.2 begrüssen SDK und TRBS die Präzisierung, dass mindestens sechs unterschiedliche Fächer am IDAF beteiligt sein müssen, nur teilweise. Sie monieren, dass die IDAF-Organisation dadurch sehr komplex wird und verlangen, auf diese Vorgabe zu verzichten. In Bezug auf Kapitel 9.1.5.1 verweisen sie ebenfalls auf ihre Rückmeldung zu Art. 11 Abs. 5 BMV.
EHB fragt sich, wie hoch das Minimum an Lektionen ist, das für das interdisziplinäre Arbeiten aufgewendet werden muss, und schlägt vor, eine Bandbreite festzulegen. Zudem ist EHB der Meinung, dass der Einbezug von sechs Fächern im IDAF für die BM2-Vollzeitklassen problematisch sein könnten.
Interkantonale und kantonale Organisationen
BCH-FPS und LCH regen an, auf die Vorgabe der sechs am IDAF beteiligten Fächer zu verzichten, da dies die Organisation des IDAF erschwert.