Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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Kapitel 9.3: Richtlinien zum Blended Learning
Kantone
AG, JU, NW, VD haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, OW, SH, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH begrüssen die Richtlinien zum Blenden Learning.
AR und SG wünschen bei den Eckwerten zur Umsetzung der Blended Learning Angebote mehr Gestaltungsspielraum, vor allem bei der BM1. Ihnen scheint 25% Blended Learning eher knapp, da es auch für die FH sinnvoll ist, wenn die Lernenden bereits ausgiebig Erfahrungen mit Blended Learning mitbringen.
NE begrüsst, dass die Einführung von Blended Learning nicht obligatorisch ist.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
FDP unterstützt die Einführung von Blended Learning, da dieser Ansatz den Unterricht modernisiert und den aktuellen Bedürfnissen von Unternehmen, Schülerinnen und Schülern entspricht sowie die Selbständigkeit und Eigenverantwortung stärkt.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
SAV und economiesuisse fordern, dass bei den Eckwerten für die Umsetzung von Blended Learning (Kapitel 9.3.4) keine zu starken Einschränkungen gemacht werden sollen. Zudem wünschen sie, dass die BM weiterhin auch für Berufstätige attraktiv gestalt- und umsetzbar ist, weshalb die Vorgabe zur Präsenzzeit (40%) offener formuliert werden soll. sgv erachtet die Eckwerte zum Blended Learning ebenfalls als zu regulierend und plädiert für eine offenere Formulierung.
Travail.Suisse begrüsst die Richtlinien zum Blended Learning ausdrücklich. Travail.Suisse ist einverstanden damit, dass Blended Learning nur zurückhaltend zugelassen wird, um die Lernenden nicht zu überfordern. Nichtsdestotrotz anerkennt Travail.Suisse die Vorteile von flexibleren Lernsettings, insbesondere für die BM2. Travail.Suisse fordert deshalb eine raschestmögliche Evaluation dieser Richtlinien, um allenfalls korrigierend (im Sinne einer restriktiveren oder grosszügigeren Handhabung) Anpassungen vorzunehmen.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
SBBK, SDK und TRBS begrüssen explizit die Richtlinien zum Blended Learning, die einen Rahmen für zeitgemässes Lernen in unterschiedlichen Settings ermöglichen. Auch die Definition und Beschreibung von Blended Learning inkl. der drei Lernsettings sowie die Präzisierung in Art. 5 BMV und die ergänzenden Bestimmungen dazu im Rahmenlehrplan begrüssen sie. In Bezug auf Kapitel 9.3.4 sind sie mit der Präzisierung des Umfangs der Präsenzlektionen und der vor Ort zu leistenden Lektionen für die BM1 und BM2 einverstanden. Sie weisen aber darauf hin, dass diese Vorgabe bei langjährig bestehenden Bildungsgängen privater Anbieter zu einer Reduktion des Umgangs des begleiteten, selbstorganisierten Lernens führen wird. Schliesslich begrüssen sie die Vorgaben zur Konzeption von Blended Learning-Angeboten (Kapitel 9.3.5) und die Anforderungen an die Lehrpersonen (Kapitel 9.3.6).