Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Interkantonale und kantonale Organisationen

ALV betont, dass Blended Learning nicht dazu führen darf, dass die Lernenden alleine gelassen werden, und wehrt sich gegen eine Reduktion von Unterrichtslektionen. Er erachtet 40% Präsenzlektionen bei der BM2 als zu tief und schlägt ein Minimum von 60% vor. Erfahrungsgemäss braucht es dies für einen erfolgreichen Abschluss und gleichzeitig haben die Schulen damit die Möglichkeit, flexible Profile einzuführen. Er betont, dass Raumsparübungen nicht mit Blended Learning verknüpft werden dürfen und die Schulen genügend Ressourcen benötigen, z.B. auch für die Weiterbildung der Lehrpersonen.

BCH-FPS ist der Ansicht, dass die Ausführungen im RLP deutlich machen, dass Blended Learning keinesfalls nur digital stattfinden kann. Von dem her müssen digitale Medien in Kapitel 9.3.1 nur als eine Option für Blended Learning aufgeführt werden. In Bezug auf Kapitel 9.3.1.3 regt BCH-FPS an, das individuelle Lernen vom Blended Learning zu trennen, da es nicht von den Lehrpersonen angeleitet wird. Das individuelle Lernen ist entsprechend nicht den 1440 Unterrichtslektionen zuzurechnen, sondern den verbleibenden Lernstunden. Mit Blick auf Kapitel 9.3.4 erachtet BCH-FPS die Vorgaben zum Blended Learning und den Präsenzunterricht als zu eng, da im digitalen Lernen rasante Entwicklungen erfolgen. BCH-FPS ist der Meinung, dass die Eckwerte auf einer Studie beruhen, die nicht den wissenschaftlichen Kriterien entspricht und dass das Verhältnis von Präsenzunterricht und ortsunabhängigem Lernen willkürlich ist. Weiter erachtet sie das Festlegen von Zahlen für nicht synchrones Lernen vor Ort und ortsunabhängiges synchrones Lernen weder als notwendig noch als didaktisch nachvollziehbar. BCH-FPS schlägt anstelle von Eckwerten vor, verschiedene didaktische Modelle anzubieten.

LKB teilt sämtliche Bemerkungen von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.

SVMEP kritisiert die Einführung des Blended Learnings, welche die Arbeitsbedingungen der Lernenden und Lehrpersonen verändern wird.

Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen

AKAD/Minerva ist in Bezug auf Kapitel 9.3.4 der Ansicht, dass der Rahmenlehrplan die Situation von Berufstätigen nicht resp. zu wenig berücksichtigt, da maximal eine Berufstätigkeit von 60% für eine einjährige BM2 möglich ist, weil 40% synchrone Unterrichtsmomente gefordert sind. Die Vorgabe der 40% bedeutet dabei eine Praxisänderung um 10% gegenüber bisher und ist gemäss AKAD/Minerva willkürlich gewählt resp. nicht wissenschaftliche abgestützt. AKAD/Minerva beantragen eine Senkung des Prozentsatzes auf 30%.

BSA begrüsst die Aufnahme von Blended Learning als reguläre Unterrichtsform sehr, da es die Flexibilität fördert, attraktive Modelle für die Lernenden und Lehrbetriebe schafft und auf die zunehmende Digitalisierung in der Arbeitswelt vorbereitet.

KV ZH begrüsst die Präzisierung des Umfangs der Präsenzlektionen und der vor Ort zu leistenden Lektionen für die BM1 und die BM2. Diese Rahmenbedingungen ermöglichen die Entwicklung qualitativ hochstehender Bildungsgänge.

SBW lehnt es ab, dass Präsenzlektionen nur synchron stattfinden sollen. Stattdessen sollen auch selbstorganisiertes sowie projektorientiertes Lernen asynchron, in Präsenz stattfinden, da die Lehrpersonen gerade dabei in Beziehung zu den Lernenden treten können. Sie stellt darüber hinaus die Verständnisfragen, ob es gemäss Rahmenlehrplan keine begleiteten Phasen des selbstorganisierten Lernens in Präsenz gibt, und ob «digital» immer bedeutet, dass sich die Lernenden ausserhalb der Schule befinden. Weiter hält sie das Begriffspaar «begleitet/individuell» für missverständlich, da es implizieren