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Vernehmlassung 2024/101: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen · 4 Seiten

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Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG)

Änderung vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Das Geoinformationsgesetz vom 5. Oktober 20072 wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. 16

4. Abschnitt: Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Art. 16 Zweck

1Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) stellt als Informationssystem für das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft in einheitlicher Weise Geodaten und rechtliche Informationen zu öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen bereit.

2Er enthält Informationen über:

a rechtskräftige öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen;

b geplante öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen.

3Er kann Informationen über behördenverbindliche Anordnungen enthalten, die sich mittelbar beschränkend auf das Eigentum an Grundstücken auswirken.

Art. 17 Gegenstand

1Der Bundesrat legt fest, welche öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen des Bundesrechts Gegenstand des ÖREB-Katasters sind.

1BBl 2021 ...

2 SR 510.62

2016–......