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Vernehmlassung 2024/101: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen · 4 Seiten
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Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz, GeoIG)
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,
beschliesst:
I
Das Geoinformationsgesetz vom 5. Oktober 20072 wird wie folgt geändert:
Gliederungstitel vor Art. 16
4. Abschnitt: Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
Art. 16 Zweck
1Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) stellt als Informationssystem für das Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft in einheitlicher Weise Geodaten und rechtliche Informationen zu öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen bereit.
2Er enthält Informationen über:
a rechtskräftige öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen;
b geplante öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen.
3Er kann Informationen über behördenverbindliche Anordnungen enthalten, die sich mittelbar beschränkend auf das Eigentum an Grundstücken auswirken.
Art. 17 Gegenstand
1Der Bundesrat legt fest, welche öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen des Bundesrechts Gegenstand des ÖREB-Katasters sind.
1BBl 2021 ...
2 SR 510.62
2016–......