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Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 5 Seiten
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Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung
«%ASFF_YYYY_ID» V des SBFI
4 Das bisherige Recht findet letztmals Anwendung bei beruflichen Grundbildungen mit einem Qualifikationsbereich Allgemeinbildung:
- bei zweijährigen Grundbildungen bis zum 31. Dezember 2029;
- bei dreijährigen Grundbildungen bis zum 31. Dezember 2030;
- bei vierjährigen Grundbildungen bis zum 31. Dezember 2031.
5 Abweichungen gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 des bisherigen Rechts in Verordnungen über die beruflichen Grundbildung finden letztmals 2037 Anwendung.
Art. 16 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
[Datum] Staatssekretariat für Bildung, Forschung
und Innovation:
Martina Hirayama
Staatssekretärin