Vorlage

Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 5 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

«$$e-seal» «$$QrCode»

Vernehmlassungsvorlage Verordnung über die Errichtung einer Stromreserve für den Winter (Winterreserveverordnung, WResV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Winterreserveverordnung vom 25. Januar 20231 wird wie folgt geändert:

Ingress gestützt auf die Artikel 8a Absatz 7, 9 und 30 Absatz 2 des

Stromversorgungsgesetzes

vom 23. März 2007 (StromVG)

und auf die Artikel 5 Absatz 4 und 38 des Landesversorgungsgesetzes

vom 17. Juni 2016

Art. 2 Abs. 3 Bst. a, abis und e

3 Zu den Eckwerten und weiteren Aspekten gehören insbesondere:

a. die Vorhaltemenge für die ganze Wasserkraftreserve; sie ist als prozentualer Anteil an der gesamten Energiemenge aller Schweizer Speicherwasserkraftwerke ab einer Speicherkapazität von 10 GWh festzulegen;

abisder Zeitraum der Reservevorhaltung;

e. der Umgang mit Partnerwerken;

Art. 3 Obligatorische Teilnahme und Umfang der Verpflichtung

1 Die Wasserkraftreserve wird mit Speicherwasserkraftwerken ab einer Speicherkapazität von 10 GWh, die Strom in die Regelzone Schweiz einspeisen, gebildet. Zur Teilnahme verpflichtet sind die folgenden Akteure (Reserveteilnehmer):

a. bei Kraftwerken, die nicht als Partnerwerk organisiert sind: die Betreiber;

b. bei Kraftwerken, die als Partnerwerk organisiert sind: die Teilhaber mit ihrem Anteil am Partnerwerk.

2 Massgebend sind die Verhältnisse am 1. Oktober.

1 SR 734.722

2025-… «%ASFF_YYYY_ID»