Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/40: Totalrevision der Verordnung des EFD über die Entschädigung der kantonalen Behörden für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe · 8 Seiten
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Strassen (ASTRA). Das bisher als Datenquelle hinzugezogene Informationssystem LSVA wird mittelfristig eingestellt.
Diverse Aufgaben der Kantone, wie beispielsweise die tägliche Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten an das BAZG, der periodische Datenabgleich der Stammdaten zwischen dem IVZ und dem Informationssystem LSVA oder die Prüfung bei der Inverkehrsetzung, ob ein gültiger emotach-Prüfbericht einer autorisierten Montagestelle vorliegt, fallen weg. Die Höhe der Entschädigung ist deshalb zu senken. Bisher haben die kantonalen Vollzugsbehörden für die ersten 1 000 Fahrzeuge eine Entschädigung von je 130 Franken und für jedes weitere Fahrzeug 65 Franken erhalten. Künftig soll die Entschädigung auf je 24 Franken für die ersten 2 000 Fahrzeuge und 12 Franken für jedes weitere Fahrzeug festgelegt werden. Die Pauschale bemisst sich nach der Anzahl in einem Kanton am 30. September immatrikulierten Motorfahrzeuge und Anhänger. Massgebend sind die Daten im Informationssystem Verkehrszulassung. Mit der höheren Entschädigung einer gewissen Anzahl Fahrzeuge können die anteilmässig höheren Kosten kleiner Strassenverkehrsämter gedeckt werden.
Neu wird eine Bestimmung in die Verordnung aufgenommen, dass die Entschädigung periodisch, mindestens alle fünf Jahre, überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.
Das Amt für Strassenverkehr des Fürstentums Liechtenstein wird gemäss Artikel 7 des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein (SR 0.641.851.41) für seinen Aufwand beim Vollzug der Gesetzgebung über die Schwerverkehrsabgabe analog zu den kantonalen Vollzugsbehörden entschädigt. Diese Vorlage betrifft deshalb das Amt für Strassenverkehr des Fürstentums Liechtenstein gleichermassen wie die Kantone.
4 Eingegangene Stellungnahmen
4.1 Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Dachverbände und der weiteren interessierten Stellen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, findet sich im Anhang.
Eingegangen sind 31 Rückmeldungen, wovon vier Vernehmlassungsteilnehmende auf eine Stellungnahme ausdrücklich verzichtet haben1. Die Stellungnahmen teilen sich wie folgt auf:
31 Vernehmlassungsteilnehmende
Kantone (25) Politische Parteien (2) Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (1) Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (2) Weitere (1)
1 OW, SP, SGV (Gemeindeverband), KKJPD.