Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/42: Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente) · 9 Seiten
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1 Ausgangslage
Seit dem 1. Januar 2013 sind im Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG; SR 642.21) zeitlich befristete Ausnahmebestimmungen bei der Verrechnungssteuer für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten (nachstehend «TBTF-Instrumente») aufgeführt. Diese wur- den bereits zweimal verlängert – letztmals bis 31. Dezember 2026. Zinsen für nach diesem Zeitpunkt emittierte TBTF-Instrumente würden somit der Verrechnungssteuer unterliegen.
In seinem Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 (EXE 2023.3055) befürwortet der Bundesrat die unbefristete Verlängerung der Ausnahmebestimmungen im VStG (Mass- nahme 21). Diese Ausnahmebestimmungen stellen sicher, dass Banken zu wettbewerbsfähi- gen Bedingungen aus der Schweiz emittieren können. Dies ist zentral, da sich bei einer un- genügenden Möglichkeit zur Mittelbeschaffung negative Auswirkungen auf die Finanzstabili- tät ergeben können.
Da jedoch das in diesem Bericht geplante gesetzliche Massnahmenpaket nicht bis am 1. Ja- nuar 2027 in Kraft treten kann, hat der Bundesrat das EFD beauftragt, eine Vernehmlas- sungsvorlage vorzulegen, um die Ausnahmen für TBTF-Kapitalinstrumente von der Verrech- nungssteuer nach 2026 zeitlich befristet weiterzuführen. Damit soll sichergestellt werden,
dass es zwischen dem 1. Januar 2027 und dem Inkrafttreten des gesetzlichen Massnahmen- pakets zur Bankenstabilität zu keiner Lücke kommt. Zugleich ermöglicht die vorgeschlagene befristete Verlängerung dem Gesetzgeber, diese Massnahme im Kontext des gesamten Pa- kets zu TBTF abschliessend zu beurteilen.
2 Vernehmlassung
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Am 21. August 2024 beauftragte der Bundesrat das EFD, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Bergge- biete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interes- sierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer – Verlängerung Ausnahmebestimmungen TBTF-Instrumente durchzu- führen. Dieses dauerte bis zum 21. November 2024.
Eine Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden (inklusive Abkürzungen) befindet sich im Anhang.
2.2 Grundzüge der Vorlage
Die Vernehmlassungsvorlage beantragt die Verlängerung der Ausnahmebestimmungen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bun- desrates zur Bankenstabilität, längstens aber bis zum 31. Dezember 2031. Inhaltlich bleiben die Ausnahmebestimmungen unverändert.
2.3 Auswertung
Die einzelnen Stellungnahmen werden zusammengefasst wiedergegeben. Für Einzelheiten sei auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können auf der Publikationsplatt- form des Bundesrechts abgerufen werden.