Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/42: Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Too-big-to-fail-Instrumente) · 9 Seiten

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3 Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden

Insgesamt sind 32 Stellungnahmen eingegangen. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmen- den (31) teilen die Einschätzung, dass die geplante Verlängerung der Ausnahmebestimmun- gen für TBTF-Instrumente sicherstellt, dass die Banken in der Schweiz TBTF-Instrumente zu wettbewerbsfähigen Bedingungen aus der Schweiz emittieren können. Der Einschätzung, dass die Emission von TBTF-Instrumenten nach Schweizer Recht die Rechtssicherheit für die betroffenen Banken gewährleistet, wird ebenfalls mehrheitlich zugestimmt.

Die FDP, die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, TG, VD, VS, ZG, ZH, FDK, SwissAccounting, SwissHoldings, SBVg, SGB, CP und der SVV stimmen dem Gesetzesentwurf vollumfänglich oder grundsätzlich zu.

Die SP lehnt die Vorlage ab, weil über diese Frage anlässlich der parlamentarischen Diskus- sion der Massnahme 21 (unbefristete Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für TBTF-Instrumente) des Berichts des Bundesrates zur Bankenstabilität abgestimmt werden soll.

Die GRÜNE Schweiz, die glp, die Kantone GL, LU, UR, der SGV und der SAV verzichten auf eine Stellungnahme.

4 Auswertung der Vernehmlassung im Einzelnen

4.1 Steuerliche Qualifikation der TBTF-Instrumente als Darlehen von Aktionären

Centre Patronal schlägt eine weitere Massnahme vor, um die Attraktivität der Zeichnung von TBTF-Instrumenten zu erhöhen. Im Fall von „Write-off-Bonds“ oder „Bail-in-Bonds“ können bei einem Trigger-Ereignis Gläubiger zu Aktionären werden, indem Schulden abgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden. Nach der aktuellen Schweizer Steuerpraxis wird ein Forderungsverzicht von Aktionären oder nahestehenden Personen nicht als steuerneut- rale Kapitaleinlage behandelt. Stattdessen wird dies als steuerpflichtiger Gewinn der Gesell- schaft gewertet, sofern der Kredit nicht aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gewährt wurde, bei denen ein unabhängiger Dritter keinen Kredit vergeben hätte. Diese Praxis kann dazu führen, dass in Krisensituationen neue Aktionäre durch zusätzliche Steuerlasten belastet werden, was ihre Bereitschaft zur Beteiligung verringert.

Es wird angeregt, aus steuerlicher Sicht Investoren in TBTF-Instrumenten wie Aktionäre zu behandeln und deren Investitionen als Kredite zu betrachten, die aufgrund der finanziellen Lage der Emittenten gewährt wurden. Dadurch würden Forderungsverzichte aus der Amorti- sation von „Write-off-Bonds“ oder „Bail-in-Bonds“ steuerneutral sein. Dies würde verhindern, dass die Gesellschaft steuerpflichtige Gewinne realisiert, die Verluste reduzieren oder die Steuerlast erhöhen könnten.

4.2 Mindereinnahmen

Der Kt. LU fordert, dass in der Botschaft die Höhe des Einnahmeverzichts zugunsten des Fi- nanzplatzes Schweiz dargelegt wird.

4.3 Gesamtwirtschaftliche Lösung

SwissHoldings äussert die Hoffnung, dass in Zukunft eine umfassende gesamtwirtschaftliche Lösung für die Schweiz gefunden wird, da auch ihre Unternehmen gezwungen sind,