Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/43: Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) sowie weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen · 55 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes

f. Mit Blick auf die globale Beaufsichtigung grosser Revisionsnetzwerke wird vorgeschlagen, dass die Amtshilfebestimmungen über die Zusammenarbeit mit ausländischen Revisionsaufsichtsbehörden (Artikel 26 RAG) und zu grenzüberschreitenden Prüfungshandlungen (Art. 27 RAG) jenen des FINMAG sinngemäss angeglichen werden. Zudem soll die Durchführung von Inspektionen via Fernkommunikation ausdrücklich geregelt werden. Analog zur Revision des FINMAG soll weiter eine explizite neue Rechtsgrundlage für die Direktübermittlung von Informationen durch die Beaufsichtigten sowie für die grenzüberschreitende Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen geschaffen werden.

g. In Bezug auf die Tätigkeit der SNB als Überwacherin systemisch bedeutsamer Finanzmarktinfrastrukturen wird vorgeschlagen, dass Artikel 21 NBG (Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden) dahingehend revidiert wird, dass die erwähnte Bestimmung an die 2016 eingeführten Amtshilfeanforderungen gemäss Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe a FINMAG (Spezialität) angeglichen wird. Weiter soll ein neuer Artikel 50bbisNBG analog zum neuen Artikel 42bbisE-FINMAG eingeführt werden, um das gemeinsame Auftreten von SNB und FINMA im Rahmen von Anerkennungs- und Prüfverfahren durch ausländische Behörden bspw. bei EU-Äquivalenzprüfungen und Monitorings im Bereich der systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen zu erleichtern.