Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/53: Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) · 11 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-10/1/4

1. Ausgangslage

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) durchgeführt. In der Vernehmlassung ging es um die Anpassung der Berechnungsmethodik für den durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz des Stromnetzes, den so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Auch der WACC der Förderbeiträge für Erneuerbare Energien ändert sich geringfügiger. Die Inkraftsetzung ist per 1. März 2025 vorgesehen und soll ab dem Tarifjahr 2026 greifen.

2. Ablauf und Adressaten

Der Bundesrat eröffnete das Vernehmlassungsverfahren am 14. Juni 2024. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 4. Oktober 2024. Es wurden 258 Akteurinnen und Akteure eingeladen, Stellungnahmen abzugeben. Die Vernehmlassungsunterlagen und Stellungnahmen können unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > UVEK bezogen werden.

3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden

Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 115 Stellungnahmen eingegangen.

Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen Kantone26

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien2

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete2

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft4

Kantonale Konferenzen1

Ausserparlamentarische Kommissionen5

Elektrizitätswirtschaft42

Industrie- und Dienstleistungswirtschaft9

Verkehrswirtschaft2

Konsumentenorganisation3

Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen2

Organisation der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz1

Weitere energiepolitische und energietechnische Organisationen1

Weitere Adressaten15

Stellungnahmen insgesamt115

3/11 BFE-D-238D3401/316