Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/53: Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) · 11 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-10/1/4
1. Ausgangslage
Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Revision der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) durchgeführt. In der Vernehmlassung ging es um die Anpassung der Berechnungsmethodik für den durchschnittlichen kalkulatorischen Kapitalkostensatz des Stromnetzes, den so genannten WACC (Weighted Average Cost of Capital). Auch der WACC der Förderbeiträge für Erneuerbare Energien ändert sich geringfügiger. Die Inkraftsetzung ist per 1. März 2025 vorgesehen und soll ab dem Tarifjahr 2026 greifen.
2. Ablauf und Adressaten
Der Bundesrat eröffnete das Vernehmlassungsverfahren am 14. Juni 2024. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 4. Oktober 2024. Es wurden 258 Akteurinnen und Akteure eingeladen, Stellungnahmen abzugeben. Die Vernehmlassungsunterlagen und Stellungnahmen können unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > UVEK bezogen werden.
3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 115 Stellungnahmen eingegangen.
Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen Kantone26
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien2
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete2
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft4
Kantonale Konferenzen1
Ausserparlamentarische Kommissionen5
Elektrizitätswirtschaft42
Industrie- und Dienstleistungswirtschaft9
Verkehrswirtschaft2
Konsumentenorganisation3
Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen2
Organisation der Bereiche Cleantech, erneuerbare Energien und Energieeffizienz1
Weitere energiepolitische und energietechnische Organisationen1
Weitere Adressaten15
Stellungnahmen insgesamt115
3/11 BFE-D-238D3401/316