Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/53: Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) · 11 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-10/1/4

Die Gruppe Grosser Stromkunden (GGS) und die IGEB möchten noch eine weitergehende Anpassung der Vergleichsgruppe ans Risikoprofil der schweizerischen Stromnetzbetreiber, welches tendenziell niedriger als das der europäischen Übertragungsnetzbetreiber verortet wird.

4.5. Ober- und Untergrenzen bei den risikolosen Zinssätzen für das Eigen- und Fremdkapital

Mit der neuen Methode entfallen bestehende Unter- und Obergrenzen beim Eigen- und Fremdkapitalansatz im WACC, damit dürfte er in Tiefzinsphasen niedriger ausfallen.

Ablehnend hierzu haben sich die EnDK, die Mehrheit der Kantone und der VSE geäussert sowie auch alle Stimmen aus der Stromwirtschaft, die gegen eine neue Berechnungsmethode sind, wie fast alle Pensionskassen und Anlagestiftungen. Diese Stellungnahmen unterstützen einen Weiterbestand von Untergrenzen bei den risikolosen Zinssätzen für Eigen- und Fremdkapital. Dies schaffe eine Investitionssicherheit, die für die längerfristigen (bis zu 80 Jahren) Investitionen in Stromnetzen notwendig seien.

Hingegen befürworten neben den Regulierungsinstitutionen (ElCom, Preisüberwachung und WEKO) die Kantone BL und SG alle Stellungnahmen, die für eine neue Methode sind, den Wegfall der Unter- und Obergrenzen. Auch die IST Investmentstiftung ist bezüglich der Unter- und Obergrenzen kritisch eingestellt (weist auf einen alternativen Ansatz hin). Die Aufhebung der Ober- und Untergrenze beim risikolosen Zinssatz für das Fremdkapital entspricht aus Sicht des Kantons SG marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Andere Stellungnahmen gehen von ökonomisch nicht gerechtfertigten Gewinnen in Tiefzinsphasen aus.

4.6. Weitere Details der Bestimmung der Marktrisikoprämie

Hierzu gab es wenige Anmerkungen. Die Preisüberwachung beantragt, die Marktrisikoprämie anhand der langjährigen historischen Aktienmarktrendite abzüglich der langjährigen historischen Rendite von Schweizer Bundesobligationen zu ermitteln. Die Durchschnittsbildung soll anhand des geometrischen Mittels statt einer Mischung aus arithmetischen und geometrischen Mittel erfolgen.

Die BKW wünscht sich bei der Berechnung der Marktrisikoprämie wie auch bei anderen Parametern (risikoloser Zinssatz für das Eigenkapital, unlevered Beta, Bonitätszuschlag zuzüglich Emissions- und Beschaffungskosten) eine feingliedrigere Unterteilung der Bandbreiten.

4.7. Emissions- und Beschaffungskosten und Bonitätszuschlag

In der Vorlage wird wie bisher bei Fremdkapital ein Aufschlag von 0,5 Prozentpunkten für die Emissions- und Beschaffungskosten angesetzt. Dies stösst vereinzelt auf Kritik.

Die Preisüberwachung beantragt, allfällige von den Verteilnetzbetreibern nachgewiesene Emissions- und Beschaffungskosten als Teil der anrechenbaren Betriebskosten zu berücksichtigen. Auf einen pauschalen Zuschlag sei zu verzichten. Auch die Ziegelindustrie Schweiz ist bestrebt, dass keine überhöhten pauschalisierten Kosten angesetzt werden. Die Preisüberwachung möchte beim Bonitätszuschlag des Fremdkapitals auf eine ähnliche Peergroup zurückgreifen wie bei derjenigen für das unlevered Beta.

Die ElCom will, dass sich die Höhe des Zuschlags für die Emissions- und Beschaffungskosten möglichst an den Regelungen im Telekom-Bereich anlehnt (0.3%). Auch der Kanton BL, der Schweizerische Gewerbeverband (SGV-USAM), die Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI), Fédération Romande des Consommateurs (FRC), die Stiftung für Konsumentenschutz und der Verband Freier Autohandel Schweiz (VFAS) möchte nur die bei der Telekombranche ansetzbaren Emissions- und Beschaffungskosten berücksichtigen. Die WEKO möchte bestenfalls einen Pauschalsatz von 0,3% anwenden. Sie bevorzugt die Streichung der Emissions- und Beschaffungskosten und des Bonitätszuschlages beim Fremdkapitalkostensatz. Mehrkosten in diesem Bereich könnten bei den Betriebskosten geltend gemacht werden. Die IGEB will einen niedrigeren Prozentsatz bei den Emissions- und

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