Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/53: Revision der Stromversorgungsverordnung (Verzinsung des Kapitals im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien) · 11 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-10/1/4
4. Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1. Zusammenfassende Bemerkungen
Der Bundesrat schlägt eine Anpassung der WACC-Berechnungsmethodik vor, die eine komplexe Bewertungsmethodik darstellt. In der Vergangenheit wurde der verwendete Berechnungsansatz mit Unter- und Obergrenzen für die Eigen- und Fremdkapitalverzinsung von Seiten der Verbraucherschutzverbänden und Regulierungsinstitutionen und der Industrie regelmässig als zu hoch kritisiert.
Die Änderung der Berechnungsmethode des WACC wird mehrheitlich entweder integral abgelehnt oder befürwortet.
Die ablehnenden Stimmen, die grossmehrheitlich aus der Strombranche und auch den Kantonen (welche oft als Eigentümer in der Stromwirtschaft beteiligt sind) sowie den Pensionskassen und Anlagestiftungen kommen, kritisieren u.a. den Zeitpunkt der Anpassung sowie die aus ihrer Sicht politische Motivation dafür.
Die Befürworter bringen hervor, dass die Anpassung längstens fällig gewesen sei. Vereinzelt kritisieren sie den neuen sog. TMR-Ansatz und sprechen sich für die Beibehaltung des bisherigen sog. ERP-Ansatzes aus (Erläuterungen dazu siehe weiter unten), allerdings ohne Unter- und Obergrenzen, wodurch der WACC in Tiefzinsphasen noch niedriger ausfallen würde. Dies v.a. seitens der Regulierungsinstitutionen und den Verbraucherschutzorganisationen. Die Industrie ist grossmehrheitlich für den neuen Vorschlag, ebenso die SVP. Zum Teil gehen die Forderungen über jene der Vorlage hinaus (Regulierungs- und Wettbewerbsbehörden, Umweltschutz- und Konsumentenorganisationen sowie die SP, Vertreter der energieintensiven Industrie).
Diverse Stellungnahmen thematisieren die Bestimmung des sog. Beta-Wertes und die Wahl der Vergleichsgruppe und kritisieren diese teilweise. Das Beta bestimmt das angenommene Risiko der Werke und hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des WACC. Von der Stromwirtschaft und den Pensionskassen und Anlagestiftungen wird die verkleinerte Vergleichsgruppe zur Bestimmung dieses Wertes grundsätzlich abgelehnt, diese sei nicht repräsentativ. Im Gegensatz dazu wird dieser Vorschlag bei den Befürwortern eines neuen Ansatzes als ein Schritt in die richtige Richtung gesehen, teils wird vermutet, dass das Risiko der Schweizer Netzbetreiber noch niedriger sein kann. Hier wird vereinzelt auch gewisser Klärungsbedarf gesehen.
Die Höhe der Emissions- und Beschaffungskosten ist auch ein Thema, das etwas breiter diskutiert wurde. Es gibt Vorschläge, diese weiter herunterzusetzen, bspw. angelehnt an die Telekombranche.
Vereinzelte Forderungen zu finden sind bei weiteren Details der Bestimmung der Marktrisikoprämie, bei den Bestimmungen zu den risikolosen Zinssätzen für das Eigen- und Fremdkapital, beim prozentualen Verhältnis des Eigen- und Fremdkapitals zum Gesamtkapital, bei der Granularität bei den Bandbreiten und bei den Bestimmungen des WACCs für die Förderinstrumente für erneuerbare Energien.
Aufgrund der Komplexität der Vorlage lehnen sich viele Stellungnahmen an die der ElCom bzw. von VSE und EnDK an oder schliessen sich diesen vorbehaltlos an. Der VSE reichte ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten mit einer Zweitmeinung ein und stützt seine Stellungnahme hauptsächlich darauf.
Nachfolgend wird näher auf die Stellungnahmen zu den wichtigsten Punkten der Vorlage eingegangen1.
4.2. Grundlegende Positionen zur Änderung der WACC-Berechnungsmethodik
Die EnDK, die Mehrheit der Kantone ausser BL und SG, der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und der Schweizerische Städteverband (SSV), AEE Suisse und VSE sowie der Schweizerische Was-
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. 4/11 BFE-D-238D3401/316