Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 80 Seiten
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CO2-Verordnung Erläuternder Bericht
Emissionen können sie unter anderem auf bestehende Emissionsrechner zurückgreifen. Der Zusatzaufwand dürfte sich deshalb in Grenzen halten.
Konsumentinnen und Konsumenten erhalten mit der Angabe von Treibhausgasemissionen auf Flugangeboten zusätzliche Informationen zu den Klimawirkungen von Flugreisen und können diese Informationen bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Mit der Förderung von Nachtzugsangeboten erhalten die Konsumentinnen und Konsumenten zusätzliche Alternativen bei den Transportmethoden. Preissteigerungen sind im Luftverkehr (aufgrund der Beimischpflicht und der Weiterentwicklung des Emissionshandels) und in geringem Ausmass auch im öffentlichen Verkehr (aufgrund des Wegfalls der Mineralölsteuerrückerstattung) denkbar. Die Zusatzkosten werden aber in beiden Bereichen durch entsprechende Fördermassnahmen reduziert.
Die Massnahmen im Gebäudebereich (insbesondere energetische Sanierungen von Wohngebäuden) führen bei Mieterinnen und Mietern in der Regel zu Preissteigerungen bei den Mieten. Diese werden teilweise dadurch reduziert, dass Förderbeiträge, welche für wertvermehrende Verbesserungen gewährt werden, gemäss Art. 14 Abs. 3bis der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)94 von den Eigentümerinnen und Eigentümern vom Betrag der Mehrleistungen abzuziehen sind. Ausserdem werden diese Wohnkostensteigerungen teilweise auch durch Einsparungen bei den Energiekosten kompensiert.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von den zusätzlichen Fördermitteln im Klimaprogramm. Damit werden unter anderem Aus- und Weiterbildungsmassnahmen in klimarelevanten Bereichen gefördert.
4.3.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
In ihrer Gesamtheit tragen die Massnahmen dazu bei, die externen Kosten des Ausstosses von Treibhausgasen (sowie weiteren Effekten auf Umwelt- und Gesundheit) zu vermindern. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass das vorliegende Massnahmenpaket in seiner Wahl der Instrumente und relativ hohen Komplexität aus ökonomischer Sicht gewisse Ineffizienzen enthält, die sich (zusätzlich im Vergleich zur effizientesten Lösung) negativ auf das BIP-Wachstum auswirken können. Insbesondere ist davon auszugehen, dass bei den Fördermassnahmen Mitnahmeeffekte auftreten, was zu entsprechenden Mehrkosten führt.
Die verschiedenen Fördermassnahmen könnten insgesamt zur Standortattraktivität der Schweiz beitragen. Sie könnten zudem die Wettbewerbsposition der betroffenen Branchen stärken, weil verschiedene wichtige Handelspartner der Schweiz (insbesondere die EU und auch die USA) im Bereich der Klimapolitik vermehrt auf Fördermassnahmen setzen. Die Fördermassnahmen im CO2-Gesetz unterstützen die Entwicklung und Verbreitung von innovativen Lösungen und von best-practice-Ansätzen. Das ist ebenfalls im Bereich EHS besonders relevant, aber auch für die Herstellung von erneuerbaren Flugtreibstoffen und bei der Anpassung an den Klimawandel. Die Berücksichtigung der CO2-Bilanz von Baustoffen bei der Vergabe der Mittel im Rahmen des Gebäudeprogramms dürfte sich positiv auf die Anwendung solcher Baustoffe und damit auf die Entwicklung und Anwendung innovativer Lösungen auswirken. Mit der Umsetzung von Kompensationsmassnahmen im Ausland trägt die Schweiz zudem dazu bei, innovative emissionsreduzierende Massnahmen und Technologien auch ausserhalb der Landesgrenzen zur Anwendung zu bringen.