Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 48 Seiten
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• Bessere Berücksichtigung der Stakeholder-Interessen, was unter anderem Repu-
tationsrisiken reduziert und mit einer besseren Unternehmensperformance verbunden wird.
Allerdings bestehen noch Unsicherheiten bezüglich der Auswirkungen der Berichterstattungspflicht auf die Nachhaltigkeit, namentlich Hindernisse bzw. nicht beabsichtigte Wirkungen wie beispielsweise (i) Interessenkonflikte (Shareholder Value vs. Nachhaltigkeitsaktivitäten), (ii) Leakage-Effekte (von Berichterstattungspflichtigen aufgegebene Tätigkeiten werden von nicht-berichtpflichtigen Unternehmen aufgegriffen), (iii) Greenwashing (rein «symbolische» Umsetzung der Pflichten, z.B. mittels Verwendung «verklausulierte[r]» Sprache) und (iv) Erschwernisse beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen.143
5.5 Auswirkungen auf die Umwelt
S. dazu die Ausführungen unter Ziffer 5.4 hiervor.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungsmässigkeit
Der Entwurf stützt sich auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in den Bereichen der privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (Art. 95 Abs. 1 Bundesverfassung, BV144), des Zivil- und Zivilprozessrechts (Art. 122 BV) sowie des Strafrechts (Art. 123 BV).
6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Mit den in diesem Vorentwurf vorgeschlagenen Massnahmen entwickelt die Schweiz ihren Rechtsrahmen unter Berücksichtigung internationaler Trends weiter. Dabei wird insbesondere auf die Entwicklungen auf europäischer Ebene Bezug genommen (s. oben Ziff. 2). Nichtsdestotrotz hat die Schweiz im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung keine Verpflichtungen auf internationaler Ebene.
6.3 Erlassform
Es werden das OR, das RAG und das StGB geändert. Die Änderungen sind in der Form eines Bundesgesetzes zu erlassen. Gestützt auf die Ermächtigungsnorm
143 RFA, Ziff. 5.2.2 ff. und Ziff. 5.3.
144 SR 101