Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/58: Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB) · 48 Seiten
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5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Mit dieser Vorlage werden gemäss RFA rund 3'500 Unternehmen zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Durch die Berichtspflicht entstehen den betroffenen Unternehmen Regulierungskosten. Die Unternehmen müssen Systeme zur Erhebung und Analyse von Daten einrichten. Und sie müssen Personal für die Erstellung der Berichte bereitstellen. Dabei werden viele Unternehmen auf externe Beratung angewiesen sein, was zu weiteren Kosten führt. Zudem verursacht die Pflicht, die Nachhaltigkeitsberichte von einem unabhängigen Prüfunternehmen prüfen zu lassen, weitere Kosten. Die Kosten werden gemäss RFA auf rund 620 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.129 Davon entfallen mehr als die Hälfte auf die externe Prüfung.130 Dabei handelt es sich um eine grobe Schätzung der maximalen Kosten auf Basis einer dünnen Faktenlage. Ferner entstehen indirekte Kosten wie Compliance-Risiken, die nicht quantifiziert werden konnten. Denn Falschaussagen im Nachhaltigkeitsbericht können straf- und zivilrechtlich geahndet werden. Auch können wegen Verstössen gegen die Berichtspflicht Bussgelder verhängt werden. Diese Risiken entstehen laut RFA bei einem Nachvollzug und in geringerem Mass auch bereits im Referenzszenario (Status quo). Die Zulassung gleichwertiger Standards hat keine Auswirkungen, da es aktuell keine gleichwertigen Standards gibt.131 Es fallen verschiedene relevante Sowieso-Kosten an. So gibt es Unternehmen, die bereits freiwillig Nachhaltigkeitsberichte verfassen, die unter die OR-Bestimmungen fallen oder aufgrund der Drittstaatenregelung der CSRD sowieso nachkommen müssten. Die Kosten dieser Unternehmen würden bei einem teilweisen oder vollständigen Nachvollzug tiefer ausfallen als diejenigen von Unternehmen, die noch weniger für das Thema sensibilisiert sind. Nicht alle dieser Sowieso-Kosten konnten in der RFA quantifiziert und von den totalen Kosten abgezogen werden.132 Laut Schätzungen für die EU würden bei börsenkotierten Unternehmen, die unter die NFRD fielen, die Sowieso-Kosten 34% der gesamten einmaligen und wiederkehrenden Kosten ausmachen und 32% bei nicht-börsenkotierten Unternehmen.133
Bei den mittelbar betroffenen Unternehmen fallen Kosten von ca. 13 bis 61 Millionen Franken an.134 Laut RFA entstehen diese aber unabhängig davon, ob die Schweiz die EU-Regulierung nachvollzieht oder nicht. Hervorzuheben ist die geringe Belastung von KMU durch die CSRD (sowohl im Referenzszenario Status quo als auch bei einem
129 RFA, Zusammenfassung, vi, FN 2. Basis sind die angepassten, erhöhten Schwellenwerte. Auf der Basis der bisherigen Schwellenwerte werden die Kosten auf rund CHF 907 Mio. geschätzt, wovon rund CHF 580 Mio. auf die Kosten für die Prüfung entfallen.
130 RFA, Ziff. 4.2.2., Ziff. 4.2.3., Ziff. 4.6 Tabelle 9.
131 RFA, Zusammenfassung und Kapitel 4.
132 RFA, Ziff. 4.2.2
133 RFA, Ziff. 4.2.2, Tabelle 17.
134 RFA, Ziff. 7.1.1.