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Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 4 Seiten

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Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang (Art. 4)

Gebühren für besondere Dienstleistungen und Bewilligungen

Ziff. 3.1.6

Aufgehoben

Ziff. 3.1.8

3.1.8 Bekanntgabe von Fahrzeugdaten aus einer Typengenehmigungen

oder einem Datenblatt, pro immatrikuliertes Fahrzeug

Bekanntgabe eines elektronischen Einzelfahrzeugdatensatzes, pro

immatrikuliertes Fahrzeug

3.1.8.1 Fahrzeugdaten von Motorwagen 5.50 3.1.8.2 Fahrzeugdaten von Anhängern, Motorrädern und übrigen Motor-

4 fahrzeugen 3.1.8.3 Fahrzeugdaten von Motorfahrrädern sowie Fahrzeugen, die den

1.50 Motorfahrrädern gleichgestellt sind 3.1.8.4 Fahrzeugdaten nach Verarbeitung einer Übereinstimmungsbe-

scheinigung in Papierform gemäss Artikel 36 der Verordnung 60–90 (EU) 2018/8582

Ziff. 4a 4a Erteilen von Typengenehmigungen 4a.1 Typengenehmigung von Fahrzeugen und Fahrgestellen 4a.1.1 Administrative Verarbeitung der Unterlagen200

4a.1.2 Erteilung der Typengenehmigung bzw. des Datenblattes100

4a.1.3 Zusatzkarte, Ergänzungen, Nachträge und Korrekturen200

2 Verordnung (EU) 2018/858 des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG, ABl. L 151 vom 14.6.2018, S. 1, zuletzt geändert durch Delegierte Verordnung (EU) 2022/2236, ABl. L 296 vom 16.11.2022, S. 1.