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Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 4 Seiten

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Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen «%ASFF_YYYY_ID»

4a.2 Typengenehmigung von Fahrzeugteilen, Fahrzeugsystemen, Ausrüstungsgegenständen und Schutzvorrichtungen 4a.2.1 Typengenehmigung mit nationaler Gültigkeit100

4a.2.2 Typengenehmigung mit internationaler Gültigkeit300

4a.2.3 Erstellen eines Datensatzes von Austauschschalldämpfern und - katalysatoren mit einer Konformitätsbewertung oder -beglaubi-50

gung beziehungsweise mit einer der schweizerischen Gesetzge-

bung gleichwertigen Genehmigung zum Aufnehmen auf die

Typengenehmigung, pro bearbeitete Typengenehmigung

4a.3 Gebühren nach Zeitaufwand

Die Gebühr für die administrative Prüfung der Unterlagen und

Dokumente wird je aufgewendete Arbeitsstunde berechnet. Sie

richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit und gilt für 70–120 Aufwendungen, die nicht dem üblichen Prüfungsumfang entspre-

chen.

4a.4 Gebühren für die Konformitätsüberprüfung

4a.4.1 Konformitätsüberprüfungen von bis zu 4 Stunden Zeitaufwand,

500 pauschal

4a.4.2 jede weitere angebrochene Arbeitsstunde100