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Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 4 Seiten
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Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Strassen «%ASFF_YYYY_ID»
4a.2 Typengenehmigung von Fahrzeugteilen, Fahrzeugsystemen, Ausrüstungsgegenständen und Schutzvorrichtungen 4a.2.1 Typengenehmigung mit nationaler Gültigkeit100
4a.2.2 Typengenehmigung mit internationaler Gültigkeit300
4a.2.3 Erstellen eines Datensatzes von Austauschschalldämpfern und - katalysatoren mit einer Konformitätsbewertung oder -beglaubi-50
gung beziehungsweise mit einer der schweizerischen Gesetzge-
bung gleichwertigen Genehmigung zum Aufnehmen auf die
Typengenehmigung, pro bearbeitete Typengenehmigung
4a.3 Gebühren nach Zeitaufwand
Die Gebühr für die administrative Prüfung der Unterlagen und
Dokumente wird je aufgewendete Arbeitsstunde berechnet. Sie
richtet sich nach dem Umfang und der Schwierigkeit und gilt für 70–120 Aufwendungen, die nicht dem üblichen Prüfungsumfang entspre-
chen.
4a.4 Gebühren für die Konformitätsüberprüfung
4a.4.1 Konformitätsüberprüfungen von bis zu 4 Stunden Zeitaufwand,
500 pauschal
4a.4.2 jede weitere angebrochene Arbeitsstunde100