Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/6: Neues Zulassungsregime Fahrzeuge – Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 67 Seiten

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Aktenzeichen: ASTRA-24-27.1-3/2/3/10/2

Anzahl Anteil (%) Einvers Nicht Keine Total Einverstan- Nicht tanden Einvers Stellung- den Einverstantanden nahme / den Nicht

Betroffen

31 Teilrevision VZV: Artikel 72a Absatz 1 E-VZV beinhaltet eine Meldepflicht für CO2-pflichtige Fahrzeuge

(Personenwagen, leichte Nutzfahrzeuge). Die Meldung der Import bzw. Herstellerdaten dient einerseits dem CO2-

Vollzug und andererseits ist sie der Auslöser für den Bezug eines eCoC aus EUCARIS. Sind Sie damit einverstanden, dass das ASTRA weitere Fahrzeugarten zu diesem Meldeverfahren zulassen kann, wenn für diese künftig eCoC erhältlich sind?

1 Kantone 23 1 24 96% 4% 2 In der Bundesversammlung vertretene Parteien

3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 3 3 100% 0% 5.1 Interkantonale Organisationen 1 1 100% 0% 5.2 Gesamtschweizerische Verbände Verkehr / Mobilität 5 5 100% 0% 5.5 Forschung und Lehre 1 1 100% 0% 5.6 Übrige 1 1 100% 0%

Total 34 1 35 97.2% 2.8%

32 Teilrevision VZV: Sind Sie mit dem neuen Artikel 72b Erstellen eines elektronischen Einzelfahrzeugdatensatzes E-

VZV einverstanden?

1 Kantone 1 1 100% 0% 2 In der Bundesversammlung vertretene Parteien

3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 2 2 100% 0% 5.1 Interkantonale Organisationen

5.2 Gesamtschweizerische Verbände Verkehr / Mobilität 3 1 3 100% 0% 5.5 Forschung und Lehre 1 1 100% 0% 5.6 Übrige

Total 7 1 7 100% 0%

33 Teilrevision VZV: Sind Sie grundsätzlich damit einverstanden, dass das ASTRA die Verarbeitung und Aufbereitung von Einzelfahrzeugdaten aus EU-Übereinstimmungsbescheinigungen in elektronischer oder zum Teil in Papierform übernimmt- diese Aufgaben obliegen bisher den kantonalen Strassenverkehrsämter? (Achtung: Für die Zulassung sind nach wie vor die Strassenverkehrsämter zuständig).

1 Kantone 24 24 100% 0% 2 In der Bundesversammlung vertretene Parteien

3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 3 3 100% 0% 5.1 Interkantonale Organisationen 1 1 100% 0% 5.2 Gesamtschweizerische Verbände Verkehr / Mobilität 5 5 100% 0% 5.5 Forschung und Lehre 1 1 100% 0% 5.6 Übrige 1 1 100% 0%

Total 35 35 100% 0%

34 Teilrevision VZV: Variante A - Die Fahrzeugdaten einer EU-Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform gemäss Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858 von Fahrzeugen, die dem CO2-Vollzug unterliegen (Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge), sollen weiterhin wie bisher durch das Strassenverkehrsamt erfasst und an das ASTRA übermittelt werden?

1 Kantone 24 24 0% 100% 2 In der Bundesversammlung vertretene Parteien

3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 2 1 2 0% 100% 5.1 Interkantonale Organisationen 1 1 0% 100% 5.2 Gesamtschweizerische Verbände Verkehr / Mobilität 4 1 4 0% 100% 5.5 Forschung und Lehre 1 1 0% 100%

5.6 Übrige1

Total 32 3 32 0% 100%

14/67 ASTRA-D-33DB3401/688