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Vernehmlassung 2024/73: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Telearbeit) · 6 Seiten
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Bundesgesetz Vorentwurf über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Telearbeit)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
Minderheit (Amoos, Badran Jacqueline, Bendahan, Michaud Gigon, Ryser,
Widmer Céline, Wermuth)
Nichteintreten
I
Das Arbeitsgesetz vom 13. März 19643 wird wie folgt geändert:
IIIa. Arbeits- und Ruhezeit bei Telearbeit
Art. 28a Geltungsbereich
1Dieses Kapitel gilt nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren, die:
a. bei ihrer Arbeit über eine grosse Autonomie verfügen;
b. ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber festsetzen können; und
c. mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbart haben, dass sie ihre Arbeitsleistung ganz oder teilweise an einem Arbeitsort ausserhalb des Betriebs erbringen können (Telearbeit).
SR ...
1BBl 2024 ...
2BBl 2024 ...
3 SR 822.11
2024–......