Vorlage

Vernehmlassung 2024/73: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Telearbeit) · 6 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage

ten des Arbeitgebers, so können abweichende Regelungen durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag vereinbart werden.

2Verfügt der Arbeitnehmer über keinen Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers, so muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch Telearbeit entstandenen Auslagen ersetzen.

Art. 355

Auf den Lehrvertrag, den Handelsreisendenvertrag, den Heimarbeitsvertrag und den Telearbeitsvertrag sind die allgemeinen Vorschriften über den Einzelarbeitsvertrag ergänzend anwendbar.

Art. 362 Abs. 1: Verweise einfügen

1Durch Abrede, Normalarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag oder Telearbeitsvertrag darf von den folgenden Vorschriften nicht zuungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgewichen werden: ...

Art. 354b

Art. 354c

Art. 354d

Art. 354e Abs. 2