Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/74: Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG) · 42 Seiten
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kommunalem Polizeirecht) eingegriffen und das entsprechende Symbol (z. B. Hakenkreuzfahne) eingezogen werden.
Seit Herbst des letzten Jahres (konkret seit dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem daraus hervorgegangenen Krieg in Gaza) sind vermehrt Nazisymbole in der ÷ffentlichkeit zu sehen, die eine Gleichsetzung der j¸dischen Bevˆlkerung mit dem Naziregime (z. B. Davidstern = Hakenkreuz) oder des Staates Israels (das israelische Milit‰r wird als ´Waffen tSSahalª bezeichnet als Anspielung auf die ´Waffen-SSª der Nazis) zeigen, und es werden entsprechende Symbole an W‰nde gesprayt oder im Internet verˆffentlicht. Ausserdem ist im Jahr 2023 (nach dem 7. Oktober 2023) ein allgemeiner Anstieg antisemitischer Vorf‰lle festzustellen. In der franzˆsischsprachigen Schweiz ist allein bei den schweren Vorf‰llen aktuell ein Anstieg um 68 Prozent zu verzeichnen.5 In der deutsch- und italienischsprachigen Schweiz ist die Anzahl antisemitischer Vorf‰lle ebenfalls markant angestiegen.6 Im Jahr 2023 kam es zu 10 registrierten T‰tlichkeiten (in den Jahren zuvor waren es 0-1 T‰tlichkeit) und die Anzahl der nicht im Internet ver¸bten ‹bergriffe hat sich verdreifacht (von 2022: 57 auf 155 F‰lle). Jeder einzelne dieser Vorf‰lle tr‰gt dazu bei, das Sicherheitsgef¸hl, insbesondere der j¸dischen Bevˆlkerung in der Schweiz, zu ersch¸ttern.
Da die Zeichen des Nationalsozialismus – als Synonyme f¸r ein faschistisches, rassistisches und antisemitisches Regime – auch f¸r die Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identit‰t, aufgrund von Hautfarbe, politischer Gesinnung, Religion, ethnischer Zugehˆrigkeit (insbesondere Roma und Sinti) oder von geistigen oder kˆrperlichen Behinderungen stehen, gef‰hrden sie damit den ˆffentlichen Frieden und f¸hren zu Unsicherheiten f¸r uns alle. Zu dieser Erkenntnis sind auch bereits einige Kantone gelangt. In der Waadt, Freiburg und Neuenburg sind Bestrebungen im Gange, das ˆffentliche Verwenden von Nazisymbolen (und teilweise auch rassendiskriminierenden und Hass sch¸renden Symbolen) auf kantonaler Ebene zu verbieten. Im Kanton Waadt wurde am 21. November 2023 eine Motion angenommen, die den Staatsrat auffordert, die Verwendung und Zurschaustellung von Nazi-Symbolen auf waadtl‰ndischem Boden zu verbieten und zu bestrafen. Sie wurde schliesslich auf alle Hass-Symbole ausgeweitet. Im Kanton Freiburg hat sich das Kantonsparlament am 20. M‰rz 2024 f¸r ein Verbot von Nazisymbolen ausgesprochen und die Motion ¸berwiesen. Im Kanton Neuenburg wurde am 27. M‰rz 2024 eine Motion angenommen, die die Verwendung, das Tragen und die Verbreitung von Nazi-Symbolen, rassistischen oder extremistischen Symbolen im ˆffentlichen Raum unter Strafe stellen soll. Der Kanton Genf stimmte am 9. Juni 2024 ¸ber eine Verfassungsbestimmung ab. Knapp 85% der Abstimmenden sprachen sich f¸r ein Verbot von Hasssymbolen, namentlich Nazisymbolen, in der ÷ffentlichkeit aus. Dieses sehr deutliche Abstimmungsergebnis und die Tatsache, dass einige Kantone nicht auf die bundesrechtliche Umsetzung warten wollen, sondern selber legiferieren, zeigt die
5 Jahresbericht CICAD 2023.
6 Antisemitismusbericht SIG/GRA 2023.