Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/88: Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze (Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen) · 10 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-033.4-10/15/11/15/10/2

2. Ergebnisse der Vernehmlassung

Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.

2.1. Allgemeines und Forderungen zur Vorlage als Ganzes

AR, BL, BS, TI, GPS, RKGK, ElCom, Swissgrid, scienceindustries, FRS, auto-schweiz und Pro Natura stimmen der Vorlage grundsätzlich zu.

Gleichzeitig begrüssen zwar zahlreiche Akteure die Vorlage, fordern aber ergänzende Massnahmen, insbesondere für das Verteilnetz (EnDK, BPUK, Mehrheit der Kantone, SVP, FDP, economiesuisse, SGV, DSV, Axpo, Alpiq, CKW, Regiogrid, EWZ, BKW, VSE, Hitachi Energy, Swisspower, FER, CP, svu/asep, aeesuisse, Powerloop).

Axpo und CKW begrüssen zwar die Vorlage, führen aber aus, dass die Bestimmungen weder wesentliche Änderungen bewirken noch zu der angestrebten Netzbeschleunigung führen.

Economiesuisse, scienceindustries und Swissmem unterstützen zwar die Vorlage, fordern aber, dass konkret sichergestellt wird, dass die fortschreitende Transformation der Energiewirtschaft bei der stromintensiven Industrie nicht zu einer weiteren Erhöhung der Netznutzungskosten führt, welche die Schweizer Produktionsstandorte gefährdet.

Die FDP fordert, dass die Verordnung praxisgerechter und weniger restriktiv ausgestaltet werden soll.

2.2. Einleitung des Sachplanverfahrens (Art. 1e VE-VPeA)

2.2.1 Vorgeschlagene Änderungen zu Sachplanverfahren im Allgemeinen

Im Allgemeinen begrüssen SG, SO und BirdLife Schweiz die vorgeschlagenen Änderungen der VPeA, die es erlauben sollen, die Rahmenfrist für den Abschluss des Sachplanverfahrens einzuhalten.

Für zahlreiche Akteure gehen die vorgeschlagenen Änderungen zu den Artikeln 1e – 1g Ve-VPeA insgesamt in die richtige Richtung und erscheinen als zielführend. Es dürfe indes keine Schwächung der Rolle der Begleitgruppe resultieren (LU, UR, OW, ZG, FR, AI, SG, JU, GE, NE, GL, GR, VS, VD, SO, ENDK, BPUK, DSV, VSE, Regiogrid, Alpiq, FER, CP, SL).

2.2.2 Erforderliche Unterlagen (Art. 1e Abs. 2 VE-VPeA)

AG fordert, dass im Antrag an das Bundesamt für Energie (BFE) die Ermittlung der konkreten berührten Interessen zu dokumentieren ist und die projektseitig vorgesehenen Massnahmen zur Verminderung unerwünschter Auswirkungen aufgezeigt werden.

2.2.3 Verbindliche Terminplanung BFE (Art. 1e Abs. 2bis VE-VPeA)

VSE, Swissgrid CKW, Regiogrid, Swisspower, Hitachi Energy, DSV, Alpiq und Powerloop beantragen eine Ergänzung von Art. 1e Abs. 2bis. Es soll festgehalten werden, dass die Mitglieder der Begleitgruppe sowie alle weiteren betroffenen Fachstellen von Bund und Kantonen die erforderlichen Massnahmen zu treffen haben, um die Terminplanung einzuhalten.

1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet 4/10 BFE-D-CEFE3401/2400