Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/88: Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze (Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen) · 10 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-033.4-10/15/11/15/10/2
WaldSchweiz weist darauf hin, dass weiterhin ein Plangenehmigungsverfahren durchzuführen ist, in welchem die temporären Rodungsbewilligungen zu erteilen sind, wenn es für den Ersatz bestehender Masten Erschliessungen im Waldareal braucht (Zufahrtswege, Installationsplatz usw.).
Economiesuisse, VSE, BKW, EWZ, Axpo, CKW, DSV, Regiogrid, Swisspower, Hitachi Energy, Alpiq und Powerloop fordern eine Ergänzung von Art. 9a Abs. 3 Einleitungssatz VE-VPeA, wonach es sich bei der Liste der «technischen Änderungen» nicht mehr um eine abschliessende Aufzählung von Tatbeständen handeln soll.
2.5.2 Die Erhöhung der Betriebsspannung auf maximal 220 kV sowie das Versetzen oder Anpassen der Ausleger an bestehenden Masten (Art. 9a Abs. 3 Bst. f VE-VPeA)
Swissgrid begrüsst, dass das Versetzen oder Anpassen der Ausleger an bestehenden Masten als technische Änderungen angesehen wird.
Economiesuisse, VSE, BE, BKW, EWZ, Axpo, CKW, DSV, Regiogrid, Swisspower, Hitachi Energy, Alpiq, aeesuisse, svu/asep und Powerloop schlagen anstatt des neu vorgeschlagenen Art. 9a Abs. 3 Bst. f VE-VPeA (Die Erhöhung der Betriebsspannung auf maximal 220 kV) die Aufnahme des folgenden Tatbestandes vor: Spannungserhöhungen, wenn die Leitung bereits für die erhöhte Spannung bewilligt, jedoch nicht mit dieser betrieben wurde.
Die ElCom erachtet eine Begrenzung der Ausnahme auf Spannungserhöhungen bis maximal 220 kV als unnötig.
2.5.3 Ersatz einzelner Masten ausserhalb von Objekten nach Art. 5 NHG durch Masten ähnlicher Dimensionierung (Art. 9a Abs. 3 Bst. g VE-VPeA)
Swissgrid, VSE, EWZ, Axpo, CKW, Regiogrid, Swisspower, Hitachi Energy, Powerloop, DSV, Alpiq beantragen eine Verschiebung der Bestimmung von Art. 9a Abs. 3 VE-VPeA in den Absatz 2 und folglich die Streichung von Art. 9a Abs. 3 Bst. g VE-VPeA.
VD, LU, UR, OW, FR, AI, SG, JU, NE, VS, SO, ZH, ZG, GE, NE, GL, GR, BL, EnDK, BPUK, BirdLife Schweiz, SL, Pro Natura fordern die Aufnahme von weiteren Schutzgebieten in Art. 9a Abs. 3 Bst. g VE-VPeA, wie Moore und Moorlandschaften nach Art. 78 Abs. 5 BV, Biotope von nationaler Bedeutung nach Art. 18a NHG sowie eidgenössische Jagdbanngebiete und Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung nach Art. 11 des Jagdgesetzes.
2.5.4 Weitere Ergänzungen von Art. 9a VE-VPeA
BE, economiesuisse, VSE, BKW, EWZ, Axpo, Alpiq, DSV, CKW, Regiogrid, Swisspower, Hitachi Energy, aeesuisse und Powerloop beantragen eine Ergänzung von Art. 9a Abs. 3 lit. c VPeA. Es soll festgehalten werden, dass insbesondere der Umbau auf Doppelketten oder Isoliertraversen, die Verwendung von Isolatoren anderer Farbgebung und Materialien als nicht wesentliche Veränderung des Erscheinungsbildes angesehen werden.
Mehrere Akteure verlangen eine Neuformulierung von Art. 9a Abs. 3 lit. d: Der Ersatz von Kabeln in bestehenden Rohranlagen, sofern die Rohrbelegung nicht verändert wird (BE, economiesuisse, VSE, Axpo, CKW, DSV, BKW, Alpiq, Regiogrid, Swisspower, Hitachi Energy, Powerloop und aeesuisse). Dieselben Akteure fordern weiter eine Neuformulierung von Art. 9a Abs. 3 lit. e: Der Ersatz von Transformatoren in bestehenden Stationen durch Transformatoren auch eines anderen Typs und/oder mit anderer Leistung; der Ersatz durch Transformatoren mit regelbarem Übersetzungsverhältnis (RonT) und der Ersatz durch Transformatoren mit strahlungsoptimiertem Design (NIS-Trafos). Zudem wird ein
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