Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/95: Totalrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) · 78 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

Das Parlament hat am 15. März 2024 die Teilrevision des Patentgesetzes vom 25. Juni 19541 (PatG) verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 4. Juli 2024 unbenutzt verstrichen. Im Rahmen dieser auf die Motion 19.3228 Hefti «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent» zurückgehende Revision hat das Parlament im Wesentlichen die folgenden Änderungen des Patentgesetzes beschlossen:

– Einführung der fakultativen vollständigen Sachprüfung (Vollprüfung) einer Patentanmeldung auch auf das Vorliegen von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit;

– obligatorische Recherche und Bericht zum Stand der Technik für jede Patentanmeldung;

– Möglichkeit der Verwendung englischsprachiger technischer Unterlagen;

– Ersatz des bisherigen Einspruchsverfahrens durch eine erweiterte Beschwerdemöglichkeit.

Diese und weitere kleinere Änderungen dienen dem Ziel, das Patenterteilungsverfahren zu straffen, unnötige Hürden abzubauen und die Transparenz des Patentsystems sowie die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.

Infolge der Verabschiedung der Teilrevision des Patentgesetzes müssen die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe angepasst und ergänzt werden. Dies betrifft insbesondere die Patentverordnung vom 19. Oktober 19772 (PatV) sowie die Verordnung des IGE vom 14. Juni 20163 über Gebühren (GebV-IGE). Die geltende Patentverordnung trat am 1. Januar 1978 in Kraft. Zahlreiche ihrer Bestimmungen stammen noch aus der nicht digitalen Zeit. Gerade im internationalen Kontext des Patentrechts entsprechen sie nicht dem heutigen Bedürfnis, möglichst viele Dokumente elektronisch einzureichen, zu verwalten oder aufzubewahren.

Mit den im vorliegenden Vorentwurf vorgeschlagenen Änderungen werden vorhandene Digitalisierungshürden beseitigt und der elektronische Verkehr sowie die elektronische Datenverwaltung erleichtert. Gleichzeitig werden die Grundlagen für künftige weitere Digitalisierungsschritte des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) geschaffen. Für Anmelderinnen und Anmelder ergeben sich daraus zahlreiche technische Vereinfachungen und Verbesserungen. Weiter wird das Patenterteilungsverfahren im Interesse einer raschen Patenterteilung gestrafft.

Schliesslich werden auch die in die Jahre gekommene und durch zahlreiche Teilrevisionen unübersichtlich gewordene Struktur und die Gliederung der Patentverordnung an die aktuellen Vorgaben der Gesetzestechnischen Richtlinien4 angepasst.

1SR 232.14; für den verabschiedeten Gesetzestext siehe BBl 2024 685.

2 SR 232.141

3 SR 232.148

4 Können abgerufen werden unter: www.bk.admin.ch > Dokumentation > Rechtsetzungsbegleitung > Gesetzestechnische Richtlinien GTR (Stand: 21.3.2025). 3/78