Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 74 Seiten
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Erläuternder Bericht zur ...
3.2 Beteiligung unterhalb Schwellenwert
Beschreibung:
Person 1-7 halten je 10 % der Aktien der A AG. Zudem wird die A AG zu 30 % von der B AG gehalten; diese hat drei Gesellschafter, Personen 8, 9 und 10, die zu gleichen Teilen 33 % der Aktien der B AG halten.
Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Per-
sonen:
- Personen 1-7 sind keine wirtschaftlich berechtigten Personen, da keine von ihnen den Schwellwert von 25 % erreicht. Sie müssen daher nicht gemeldet werden.
- Personen 8, 9 und 10 halten indirekt über die B AG 30 % des Kapitals der A AG. Sie sind keine wirtschaftlich berechtigten Personen, da ihre Beteiligung an der B AG mit 33 % unter dem Schwellwert von 50 % (ab der zweiten Stufe) liegt. Sie müssen daher nicht gemeldet werden.
- Da keine Person als wirtschaftlich berechtigt identifiziert werden konnte, muss die Gesellschaft subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs, also Person 11, als wirtschaftlich berechtigte Person melden.
Meldung an Transparenzregister
Wirtschaftlich berechtige Person: Person 11 Mitglied des obersten Leitungsorgans
Rolle im Unternehmen Vorsitzender der Geschäftsführung
Informationen über die Person Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörig-
keit, Postleitzahl, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat