Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 74 Seiten

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Erläuternder Bericht zur ...

3.2 Beteiligung unterhalb Schwellenwert

Beschreibung:

Person 1-7 halten je 10 % der Aktien der A AG. Zudem wird die A AG zu 30 % von der B AG gehalten; diese hat drei Gesellschafter, Personen 8, 9 und 10, die zu gleichen Teilen 33 % der Aktien der B AG halten.

Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Per-

sonen:

- Personen 1-7 sind keine wirtschaftlich berechtigten Personen, da keine von ihnen den Schwellwert von 25 % erreicht. Sie müssen daher nicht gemeldet werden.

- Personen 8, 9 und 10 halten indirekt über die B AG 30 % des Kapitals der A AG. Sie sind keine wirtschaftlich berechtigten Personen, da ihre Beteiligung an der B AG mit 33 % unter dem Schwellwert von 50 % (ab der zweiten Stufe) liegt. Sie müssen daher nicht gemeldet werden.

- Da keine Person als wirtschaftlich berechtigt identifiziert werden konnte, muss die Gesellschaft subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs, also Person 11, als wirtschaftlich berechtigte Person melden.

Meldung an Transparenzregister

Wirtschaftlich berechtige Person: Person 11 Mitglied des obersten Leitungsorgans

Rolle im Unternehmen Vorsitzender der Geschäftsführung

Informationen über die Person Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörig-

keit, Postleitzahl, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat