Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 74 Seiten
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Erläuternder Bericht zur ...
2.6 Indirekte Kontrolle mit Trust (vertikale Kontrollkette)
Beschreibung:
Trust B wurde von Person 4 gegründet (Begründer); begünstigt sind verschiedene Personen 1-3 (Begünstigte). Der Trust B wird von Person 5 (Trustee) verwaltet, der 100 % der Aktien der Gesellschaft A AG für den Trust B hält.
Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Perso-
nen:
- Person 5 (Trustee) hält 100 % der Aktien der A AG auf Rechnung des Trusts B. A AG ist somit zu 100 % durch den Trust B kontrolliert, dessen wirtschaftlich berechtigte Personen der Begründer (Person 4), der Trustee (Person 5) und die Begünstigten (Personen 1-3) sind. Die Personen 1-5 kontrollieren somit alle indirekt die A AG und sind als wirtschaftlich berechtigte Personen zu melden.
- Als Umfang der Kontrolle ist 100 % zu melden, d.h. der Umfang der Beteiligung auf Rechnung des Trusts B an der meldepflichtigen Gesellschaft A AG.
- Informationen über die Kontrollkette müssen erst ab zwei Zwischenstufen gemeldet werden, es sei denn es gibt einen Trust oder ein Treuhandverhältnis in der Kontrollkette. In diesem Fall müssen somit die Informationen zum Trust und den daran beteiligten Personen gemeldet werden.
Meldung an Transparenzregister
Wirtschaftlich berechtigte Personen Personen 1-5
Informationen über die Person Informationen über die Personen 1-5:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat
Rolle im Trust Trustee, Begründer, Begünstigte
Umfang > 75 %
Kontrollkette A AG
Trust B
Informationen über den Trust B: UID, Name, Postleitzahl, Land des Sitzes