Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 74 Seiten
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Erläuternder Bericht zur ...
2.4 Indirekte Kontrolle mit Treuhandverhältnis
Beschreibung:
Person 2 hält 100 % der Aktien der A AG. Sie handelt auf Rechnung von Person 1. Diese hat Person 2 beauftragt, sie in der A AG als treuhänderisch tätige Aktionärin zu vertreten.
Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Per-
sonen:
- Die wirtschaftlich berechtigte Person ist Person 1, d.h. der Auftraggeber des treuhänderisch tätigen Aktionärs. Der Auftraggeber ist diejenige Person, die schlussendlich via den Treuhänder die A AG kontrolliert.
- Person 2, d.h. der treuhänderisch handelnde Aktionär, ist nicht die wirtschaftlich berechtigte Person, da sie nicht am Ende der Kontrollkette steht und die Gesellschaft nicht tatsächlich kontrolliert.
- Als Umfang der Kontrolle ist 100 % zu melden, d.h. der Umfang der Beteiligung von Person 2 an der meldepflichtigen Gesellschaft A AG.
- Informationen über die Kontrollkette müssen erst ab zwei Zwischenstufen gemeldet werden, es sei denn es gibt einen Trust oder ein Treuhandverhältnis in der Kontrollkette. Das Treuhandverhältnis zählt als eine Zwischenstufe. In diesem Fall müssen somit die Informationen von Person 2 und ihre Rolle als treuhänderisch handelnder Aktionär gemeldet werden.
Meldung an Transparenzregister
Wirtschaftlich berechtigte Person Person 1
Kontrollart Beteiligung (indirekt)
Umfang > 75 %
Informationen über die Person Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Post-
leitzahl, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat
Rolle: Auftraggeber
Kontrollkette A AG
Person 2
Informationen über die Person 2: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat
Rolle: Treuhänder