Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 74 Seiten

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Erläuternder Bericht zur ...

2.5 Indirekte Kontrolle mit Treuhandverhältnis (mit einer zusätzlichen Gesellschaft in der Kontrollkette)

Beschreibung:

Personen 1-7 halten je 10 % der Aktien der A AG. Person 8 hat Person 9 beauftragt, sie in der B AG als treuhänderisch tätige Aktionärin zu vertreten. Die B AG hält ihrerseits 30 % der Aktien der A AG.

Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Per-

sonen:

- Die Personen 1-7 sind keine wirtschaftlich berechtigen Personen, da ihre Beteiligungen an der A AG unter dem Schwellwert von 25 % liegen. Sie müssen daher nicht gemeldet werden.

- Person 8 kontrolliert indirekt die A AG über ein Treuhandverhältnis und über die Beteiligung der B AG von 30 % am Kapital der A AG. Der Schwellenwert von 25 % ist erreicht, d.h. Person 8 muss als wirtschaftlich berechtigte Person der A AG gemeldet werden.

- Als Umfang der Kontrolle ist 30 % zu melden, d.h. der Umfang der Beteiligung der B AG an der meldepflichtigen Gesellschaft A AG.

- Informationen über die Kontrollkette müssen erst ab zwei Zwischenstufen gemeldet werden, es sei denn es gibt einen Trust oder ein Treuhandverhältnis in der Kontrollkette. In diesem Fall müssen somit die Informationen der B AG und von Person 9 gemeldet werden.

Meldung an Transparenzregister

Wirtschaftlich berechtigte Person Person 8

Kontrollart Beteiligung (indirekt)

Umfang ≥ 25 % und ≤ 50 %

Informationen über die Person Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Postleit-

zahl, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat

Rolle: Auftraggeber

Kontrollkette A AG

 B AG

Informationen über die B AG: Firma und UID

 Person 9

Informationen über die Person 9: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat

Rolle: Treuhänder