Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 74 Seiten
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Erläuternder Bericht zur ...
3 Gemischte Kontrollen
3.1 Direkte Kontrolle und indirekte Kontrolle
Beschreibung:
Person 1 hält 70 % der Aktien der A AG. Die B GmbH hält 30 % der Aktien der A AG. Das Kapital der B GmbH wird ihrerseits zu 60 % von Person 2 und zu 40 % von Person 3 gehalten.
Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Perso-
nen:
- Person 1 hält direkt 70 % des Kapitals an der A AG. Diese Beteiligung liegt über dem Schwellenwert von 25 %; Person 1 muss als wirtschaftlich berechtige Person der A AG gemeldet werden.
- Person 2 ist ebenfalls eine wirtschaftlich berechtigte Person, da sie über ihre 60 %-Beteiligung am Kapital der B GmbH indirekt die von der B GmbH gehaltenen 30 % des Kapitals der A AG hält.
- Als Umfang der Kontrolle von Person 2 ist 30 % zu melden, d.h. der Umfang der Beteiligung der B GmbH an der meldepflichtigen Gesellschaft A AG.
- Informationen über die Kontrollkette müssen erst ab zwei Zwischenstufen gemeldet werden, es sei denn es gibt einen Trust oder ein Treuhandverhältnis in der Kontrollkette. Die Tatsache, dass Person 2 60 % des Kapitals der B AG hält, muss durch die A AG nicht gemeldet werden, da die Kette nur aus einer Zwischengesellschaft besteht.
- Person 3 hingegen hält nur 40% des Kapitals der B GmbH und liegt somit unter dem Schwellwert von 50 %, um die A AG indirekt kontrollieren zu können. Sie muss daher nicht gemeldet werden.
Meldung an Transparenzregister
Wirtschaftlich berechtigte Person 1 Person 1
Kontrollart Beteiligung (direkt)
Umfang > 50% und ≤ 75%
Informationen über die Person Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit,
Postleitzahl, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat
Wirtschaftlich berechtigte Person 2 Person 2
Kontrollart Beteiligung (indirekt)
Umfang ≥ 25 % und ≤ 50 %
Informationen über die Person Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit,
Postleitzahl, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat