Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/106: Bundesgesetz über die Wahrung der neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine · 10 Seiten

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gebiete, die verschiedenen Wirtschaftsverbände sowie weitere Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände wurden eingeladen Stellung zu nehmen. Insgesamt wurden 49 Adressaten eingeladen. Beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sind bis zum 6. März 2026 35 Stellungnahmen eingegangen, die sich wie folgt verteilen:

Adressaten/Teilnehmende Eingeladen Erhaltene Stellungnahmen 1 Kantone (einschl. KdK1) 2723

2 Politische Parteien 104

3 Gesamtschweizerische 30

Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete 4 Dachverbände der Wirtschaft 82

5 Weitere interessierte Kreise 16

Total 4935

In diesem Bericht sind die wichtigsten oder am häufigsten genannten Argumente zusammengefasst. Alle Stellungnahmen wurden nach deren Eingang publiziert.2 Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden mit den entsprechenden Abkürzungen ist im Anhang dieses Berichts zu finden.

3 Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Kantone

Eine grosse Mehrheit der Kantone (siebzehn3) begrüsst die Vorlage aus verschiedenen Gründen. Vorgebracht wurde, dass die Vorlage keine personellen oder finanziellen Auswirkungen auf den Kanton haben würde, keine materielle Änderung herbeiführen würde sowie neutralitätsrechtlich wünschenswert sei. Betont wurde auch, dass die Vorlage Klarheit und Rechtssicherheit schafft. Vereinzelt wurden trotz Begrüssung der Vorlage Kritikpunkte vorgebracht, welche sich auch bei den ablehnenden Stellungnahmen wiederfanden.

So ist BS der Ansicht, dass es kein zufriedenstellendes Ergebnis ist, dass die Schweiz als einziges Land gewisse Massnahmen sowohl auf Russland als auch die Ukraine anwendet. SH legte dar, dass eine allgemeinere Regelung im Embargogesetz bevorzugt würde.

1 Konferenz der Kantonsregierungen.

2 Auffindbar auf https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/106/cons_1, Vernehmlassung 2025/106.

3 AG, AI, AR, BS, GE, GL, LU, NE, NW, OW, SG, SH, TG, UR, VS, VD, ZG.