Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/106: Bundesgesetz über die Wahrung der neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine · 10 Seiten
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Die Mitte lehnt die Vorlage primär aus sicherheitspolitischen Überlegungen ab und wünscht eine engere Auslegung kriegsrelevanter Güter als bislang. Sie fordert eine allgemeinere Lösung, welche nicht nur auf den Krieg in der Ukraine anwendbar ist. Die Mitte bemängelt zudem den Titel der Vorlage.
3.3 Dachverbände der Wirtschaft
economiesuisse steht der Vorlage kritisch gegenüber und bemängelt, dass gewisse Formulierungen der Vorlage zu ungenau seien, was nach Ansicht von economiesuisse dazu führe, dass der Begriff der kriegsrelevanten Güter zu weit ausgelegt werde. Es wird zudem auf negative wirtschaftliche Konsequenzen dieser Auslegungen hingewiesen. economiesuisse fordert zudem eine kürzere Befristung des Gesetzes (fünf statt zehn Jahre).
Der Schweizerische Arbeitgeberverband verzichtete explizit zugunsten von economiesuisse auf eine eigene Stellungnahme.
3.4 Weitere interessierte Kreise
Im Rahmen der Vernehmlassung meldeten sich darüber hinaus sechs weitere Vereine und positionierten sich wie folgt zur Vorlage:
Das Centre Patronal begrüsste die Vorlage, mit der Begründung, dass sie der Verwirklichung des Neutralitätsrechts diene.
scienceindustries und swissmem hingegen stehen der Vorlage kritisch gegenüber. Ihrer Ansicht nach sind gewisse Formulierungen der Vorlage ungenau, was dazu führe, dass der Begriff der kriegsrelevanten Güter deutlich zu weit ausgelegt werde. Analog zur Stellungnahme von economiesuisse wird auf negative wirtschaftliche Konsequenzen dieser Auslegung des Begriffs der «kriegsrelevanten Güter» hingewiesen. Insbesondere scienceindustries bringt vor, dass die chemisch-pharmazeutische Industrie eine Vielzahl von Produkten herstelle, die grundsätzlich für den zivilen Gebrauch bestimmt sind, allerdings in gewissen Konstellationen ebenso militärisch verwendet werden könnten und somit durch eine extensive Auslegung erfasst würden.
Der Ukrainische Verein in der Schweiz, das Manifest für eine Neutralität im 21. Jahrhundert und der Verein NeutRealität lehnen die Vorlage aus diversen Gründen ab. Sie plädieren insbesondere für eine Auslegung des Neutralitätsrechts anhand der UN-Charta (anstatt anhand des Haager Abkommens). Der Ukrainische Verein in der Schweiz führt zudem aus, dass die veränderte Sicherheitslage (direkte Betroffenheit der Schweiz bspw. durch Cyberangriffe, Spionagebedrohung, Verdrängung der Schweiz aus sicherheitsrelevanten Lieferketten) eine Anpassung der sanktionsrechtlichen Regelungen rechtfertige. Der Ukrainische Verein in der Schweiz begründet seine Ablehnung zusätzlich mit den negativen aussenpolitischen Auswirkungen. Das Manifest für eine Neutralität im 21. Jahrhundert und NeutRealität sehen zudem beide verfassungsrechtliche Probleme mit der Vorlage. Gemäss NeutRealität steht die Vorlage im Widerspruch zu den Zielen der Bundesverfassung, namentlich zu Artikel 2 Absätze 1 und 4 der Bundesverfassung, während das Manifest für Neutralität im 21. Jahrhundert die Abstützung der Vorlage auf Artikel 54