Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/106: Bundesgesetz über die Wahrung der neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine · 10 Seiten

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Zwei Kantone4 verzichteten explizit auf eine Stellungnahme, während drei Kantone5 im Rahmen der Vernehmlassung keine Stellungnahme einreichten.

BE und FR lehnen die Vorlage als Ganzes ab. BE befindet, dass die durch die Vorlage zum Ausdruck gebrachte Konzeption des Neutralitätsrechts veraltet ist und das Gleichbehandlungsgebot aktuell auf zu viele Güter Anwendung findet. Gemäss BE sollte eine differenziertere Behandlung von Aggressor und angegriffenem Staat erfolgen, was im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen (SR 0.120) stehe. BE führt des Weiteren aus, dass das Unverständnis der Regelung bei den Partnern der Schweiz in Europa sich negativ auf die im Kanton Bern stark verankerte Industriebasis auswirke. FR argumentiert seine ablehnende Haltung ebenso mit der Schwächung der Industrie und führt weiter aus, dass die Vorlage zu einer unnötigen zusätzlichen Komplexität der Kriegsmaterialgesetz-Regelungen führe. FR merkt daher an, dass eine vertieftere Prüfung der Kompatibilität der Vorlage mit dem Kriegsmaterialgesetz angezeigt sei.

3.2 Politische Parteien

Die FDP unterstützt die Vorlage und hebt besonders hervor, dass durch die Vorlage keine Praxisänderung erfolgt. Zudem bewertet die FDP positiv, dass es sich bei der Bestimmung um eine fakultative Vorschrift («Kann»-Bestimmung») handelt, welche dem Bundesrat weitgehenden Freiraum lasse.

Die Grünen und die SP lehnen die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesvorlage ab. Gemäss Einschätzung beider Parteien erfolgt eine nicht angezeigte Gleichbehandlung von Aggressor und angegriffenem Staat. Die SP fordert konkret eine Interpretation des Neutralitätsrechts, welche sich massgeblich an der UN-Charta und nicht an dem Haager Abkommen orientiert. Zudem befinden sowohl die Grünen als auch die SP, dass das Konzept der kriegsrelevanten Güter zu weit ausgelegt werde und der Schweiz durch diese Anwendung des Begriffs sicherheitspolitische Nachteile entstünden, insbesondere da die Schweiz sukzessive aus sicherheitsrelevanten Lieferketten ausgeschlossen werde. Darüber hinaus befinden die Grünen und die SP, dass die Vorlage ein unerwünschtes aussenpolitisches Signal sende.

Die SP bringt zudem vor, dass die Vorlage aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch sei, da Notrecht nicht in Dauerrecht überführt werden sollte. Letztlich kritisiert die SP, dass historisch eine andere Auslegung des Neutralitätsrechts vorgenommen worden sei, und führt exemplarisch die Praxis der Schweiz während des Korea- und Irakkriegs auf. Unabhängig von der Vorlage als Ganzes kritisiert die SP zudem den Titel des Gesetzesprojekts, welcher ihrer Ansicht nach verschleiere, dass in diesem Fall Aggressor und angegriffener Staat klar bestimmbar sind, und somit international ein falsches Signal aussende.

4 GR, TI.

5 JU, SZ, ZH.