Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/108: Revision der Energieförderungsverordnung (Bewirtschaftungsentgelt für KEV-Anlagen in der Direktvermarktung) · 9 Seiten

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Bewirtschaftungsentgelt

(3) Die durchschnittlichen hypothetischen AEK in einem Quartal resultieren aus der Summe der hypothetischen Ausgleichsenergiekosten für jede Viertelstunde geteilt durch die Einspeisung aller lastganggemessenen Photovoltaikanlagen im entsprechenden Quartal.

∑𝑡𝑡∈𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞 𝑡𝑡𝑞𝑞𝑞𝑞 (𝑃𝑃𝑞𝑞𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑞𝑞𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑞𝑞𝑃𝑃𝑃𝑃𝑡𝑡 ∗ (𝐷𝐷𝑞𝑞𝐷𝐷𝐷𝐷ℎ𝑃𝑃𝑞𝑞𝑒𝑒𝑡𝑡−𝐷𝐷𝐴𝐴𝑃𝑃𝑡𝑡)) 𝐷𝐷𝑢𝑢𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑃𝑃𝑃𝑃𝐻𝐻𝐻𝐻𝑛𝑛𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑃𝑃 ℎ𝐻𝐻𝐸𝐸𝑃𝑃𝐻𝐻ℎ𝑃𝑃𝐻𝐻𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑃𝑃 𝐴𝐴𝐸𝐸𝐴𝐴𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑡𝑡𝑞𝑞𝑞𝑞 =

𝑆𝑆𝑡𝑡𝑞𝑞𝑃𝑃𝑆𝑆𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑆𝑆𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑞𝑞𝑃𝑃𝑃𝑃𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑡𝑡𝑞𝑞𝑞𝑞

(4) Diese durchschnittlichen hypothetischen AEK basierend auf der vereinfachten Prognose überschätzen die tatsächlich entstandenen Kosten. Professionelle Prognosen, die auf Wetterdaten basieren, liefern präzisere Vorhersagen, welche zu niedrigeren Ausgleichsenergiekosten führen. Aus diesem Grund werden die hypothetischen AEK mit einem Faktor korrigiert, um die in der Realität entstandenen Ausgleichsenergiekosten möglichst genau abzubilden.

Nachfolgend wird beschrieben, wie die Differenz zwischen den hypothetischen AEK und den tatsächlichen Ausgleichsenergiekosten ermittelt wurde. In den Jahren 2023 und 2024 wurde das Verhältnis zwischen den Ausgleichsenergiekosten für die Vortagsprognose und den Ausgleichsenergiekosten bei einer professionellen Prognose berechnet. Die professionellen Prognosen basieren auf den Meteo-Daten des Meteo-Dienstleisters der Bilanzgruppe für erneuerbare Energien. Daraus ergibt sich, dass mit einer professionelleren und damit realistischeren Prognose in der Realität 2,5 Mal geringere Kosten anfallen als bei einer vereinfachten Vortagsprognose. Demzufolge werden die durchschnittlichen hypothetischen AEK mit einem Faktor von 0,4 (als Resultat von 1 geteilt durch 2,5) korrigiert.

ℎ𝐻𝐻𝐸𝐸𝑃𝑃𝐻𝐻ℎ𝑃𝑃𝐻𝐻𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃ℎ𝑃𝑃 𝐴𝐴𝐸𝐸 𝐴𝐴𝑃𝑃𝑃𝑃𝐻𝐻𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐷𝐷-1 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃2023-24

≈ 2.5

𝐴𝐴𝐸𝐸 𝐴𝐴𝑃𝑃𝑃𝑃𝐻𝐻𝑃𝑃𝑃𝑃 𝐸𝐸𝑃𝑃𝑃𝑃𝑝𝑝𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑛𝑛𝑛𝑛𝑃𝑃 𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃2023-24

1

𝐹𝐹𝑃𝑃𝐹𝐹𝐻𝐻𝑃𝑃𝑃𝑃 = = 0.4

2.5

Der Faktor kann sich über die Zeit aufgrund verbesserter Prognosen verändern. Er soll daher regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

(5) Der quartalsweise zu bestimmende variable Anteil des Bewirtschaftungsentgelts für Photovoltaikanlagen wird anhand der folgenden Formel berechnet:

∑𝑡𝑡∈𝑄𝑄 𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑡𝑡𝑞𝑞𝑞𝑞((𝐸𝐸𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝐸𝐸𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑢𝑢𝑃𝑃𝑃𝑃𝑡𝑡 − 𝐸𝐸𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝐸𝐸𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑢𝑢𝑃𝑃𝑃𝑃𝑡𝑡−1) ∗ (𝐷𝐷𝑃𝑃𝐻𝐻𝐴𝐴ℎ𝑃𝑃𝑃𝑃𝑒𝑒𝑡𝑡 − 𝐴𝐴𝐸𝐸𝑃𝑃𝑡𝑡))

𝑃𝑃𝑃𝑃 − 𝐸𝐸𝑃𝑃𝐻𝐻𝑃𝑃𝑃𝑃𝑛𝑛𝐻𝐻𝑄𝑄𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑡𝑡𝑞𝑞𝑞𝑞 = ∗ 𝐹𝐹𝑃𝑃𝐹𝐹𝐻𝐻𝑃𝑃𝑃𝑃

𝐸𝐸𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝐸𝐸𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑃𝑢𝑢𝑃𝑃𝑃𝑃𝑄𝑄𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑞𝑡𝑡𝑞𝑞𝑞𝑞

Resultiert aus der vorstehenden Berechnung ein negativer Wert, bedeutet dies, dass in einem Quartal Gewinne aus der Ausgleichsenergie erwirtschaftet werden konnten. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Produktion der Photovoltaikanlagen einen systemstützenden Effekt hatte. Um solch systemoptimierendes Verhalten zu honorieren, sollen Gewinne aus der Ausgleichsenergie nicht eingezogen werden. Daher beträgt das Entgelt für die Ausgleichsenergiekosten in diesem Fall für das entsprechende Quartal 0 Rp./kWh (Abs. 5).

2.6 Finanzielle Folgen für Netzzuschlagsfonds und Anlagenbetreiber

Das Bewirtschaftungsentgelt soll die Vermarktungs- und Ausgleichsenergiekosten für die Anlagen im Einspeisevergütungssystem decken. Die Veränderung der Entgelte sollte daher die tatsächlichen durchschnittlichen «Bewirtschaftungskosten» der Anlagen widerspiegeln.