Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/108: Revision der Energieförderungsverordnung (Bewirtschaftungsentgelt für KEV-Anlagen in der Direktvermarktung) · 9 Seiten
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Bewirtschaftungsentgelt
3. Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
Die Umstellung auf das Einpreismodell führt voraussichtlich zu insgesamt tieferen Ausgleichsenergiekosten, was u.a. auch den Netzzuschlagsfonds entlasten soll. Es ist zum heutigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, die künftigen Kosten zu quantifizieren, weil das Ausgleichsenergiepreisniveau nicht bekannt ist.
Es sind keine weiteren finanziellen oder personellen Auswirkungen zu erwarten.
4. Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Die Anpassung des Bewirtschaftungsentgelts hat keine Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Die Einführung des Einpreismodells für die Ausgleichsenergiepreise seitens Swissgrid wird aber die Kosten für die Erhaltung der Netzstabilität senken. Wie von der Swissgrid am 28. März 2025 kommuniziert5, soll die Einführung des Einpreismodells dazu beitragen, die Ausgeglichenheit zwischen Angebot und Nachfrage zu stärken und somit den Bedarf an Regelenergie zu senken.
5 Neuer Preismechanismus für Ausgleichsenergie ab 2026