Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/108: Revision der Energieförderungsverordnung (Bewirtschaftungsentgelt für KEV-Anlagen in der Direktvermarktung) · 9 Seiten

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Bewirtschaftungsentgelt

Ein Bewirtschaftungsentgelt für die Ausgleichsenergiekosten ist nach dem Systemwechsel der Swissgrid somit nur noch für die Technologien sachgerecht, bei denen systematisch Ausgleichsenergiekosten anfallen.

Das Bundesamt für Energie (BFE) hat mit Hilfe des externen Unternehmens Neon Neue Energieökonomik GmbH die neue Ausgangslage untersucht sowie die neue Berechnungsmethode für das Bewirtschaftungsentgelt erarbeitet. Die Studie ist auf www.bfe.admin.ch/kev unter Berichte publiziert.

2.2 Ausgleichsenergiekosten und Einpreismodell

Um zu verstehen, wie sich das Einpreismodell auf die Ausgleichsenergiekosten verschiedener Technologien auswirkt, muss der zugrunde liegende Mechanismus betrachtet werden, der zu systematischen Kosten führt. Systematische Ausgleichsenergiekosten entstehen im Einpreismodell dann, wenn Prognosefehler einer Technologie gleichzeitig, in einem gewissen Umfang und in gleicher Richtung auftreten und mit der Systembilanz korrelieren.

Im «Normalfall» weisen die Abweichungen einzelner Bilanzgruppen in unterschiedliche Richtungen – eine Anlage produziert mehr und eine weniger als im Fahrplan gemeldet – und die Systembilanz ist im Ergebnis nur leicht unausgeglichen, es fallen keine systematischen Ausgleichsenergiekosten an. Systematische Ausgleichsenergiekosten treten nur in zwei Fällen auf: Einzelanlagen können so gross sein, dass sie die Systembilanz allein bedeutend beeinflussen können. Da die Anlagen mit Einspeisevergütung in der Direktvermarktung eher klein sind, reichen zufällige Einzelabweichungen nicht aus, um die Systembilanz nennenswert zu verschieben. Systematische Kosten treten auch bei sog. «common shocks» auf. Diese kommen vor, wenn ein gleichgerichteter Prognosefehler vieler Kleinanlagen – beispielsweise ein grossräumiger Wetterumschwung – die Stromerzeugung vieler Anlagen zeitgleich in dieselbe Richtung beeinflusst.

Quelle: Studie zum Bewirtschaftungsentgelt, Neon Neue Energieökonomik, 20251

Das neue Einpreismodell der Swissgrid trägt dem Rechnung. Anlagen, die zwar gelegentlich von ihren Prognosen abweichen aber dies unabhängig von anderen Anlagen der gleichen Technologie tun und damit die Systembilanz nicht beeinflussen, tragen im Mittel keine Ausgleichsenergiekosten mehr. Anders hingegen ist es bei Anlagentypen mit Prognosefehlern, die eine starke Korrelation mit der Systembilanz aufweisen, die also dann zu wenig Elektrizität ins Netz einspeisen, wenn zu wenig Elektrizität im gesamten System vorhanden ist oder zu viel, wenn sowieso schon zu viel Strom im Netz vorhanden ist.

1 Studie zum Bewirtschaftungsentgelt (2025)