Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

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Erläuternder Bericht VE-NUFG

Plan zur Minderung Nein, aber Berichterstattungspflicht für grosse Un- CSRD (Berichterstattungspflicht) CSRD (Berichterstattungspflicht) Berichterstattungspflicht Verpflichtung zur Erstellung und zur Umsetzung der Folgen des Kli- ternehmen, einen Transitionsplan zu veröffentli- Berichterstattung über Umweltfaktoren (z. B. Netto- Berichterstattung über Umweltfaktoren (z. B. Berichterstattung über Umweltfaktoren (z. B. Netto- eines Plans zur Minderung der Folgen des Klimamawandels chen, der mit den Schweizer Klimazielen verein- Null-Treibhausgasemissionsziel bis spätestens Netto-Null-Treibhausgasemissionsziel bis spätes- Null-Treibhausgasemissionsziel bis spätestens wandels.

bar ist (com-ply or explain) (VO über Berichterstat- 2050 zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C) tens 2050 zur Begrenzung der Erderwärmung auf 2050 zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5°C)

tung in Klimabelangen Art. 3 Abs. 3). 1,5°C)

CSDDD (Sorgfaltspflicht) CSDDD (Sorgfaltspflicht) Sorgfaltspflicht

Verpflichtung zur Erstellung eines Plans zur Minde- Keine Verpflichtung mehr zur Erstellung eines Keine Verpflichtung zur Erstellung eines Plans zur

rung des Klimawandels Plans zur Minderung des Klimawandels Minderung des Klimawandels

Zivilrechtliche Haf- Keine spezielle Haftung, status quo. ZGB/OR an- CSDDD (Sorgfaltspflicht) CSDDD (Sorgfaltspflicht) Geltende Regelungen des OR, soweit nichts ande- Haftung der Unternehmen bei Verletzung der tung wendbar. • Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine einheitli- • Keine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine res vorgesehen Sorgfaltspflicht auch für den Schaden, den durch

che Haftungsregelung einzuführen einheitliche Haftungsregelung einzuführen + Verschuldenshaftung (lex spezialis): der Unter- sie kontrollierte Unternehmen verursacht haben.

• Gewisse Leitplanken für Haftungsregelung in Mit- • Gewisse Leitplanken für Haftungsregelung in nehmen für vorsätzliche oder fahrlässige Verlet- • Gemäss Erläuterungen: Parallele zu Art. gliedstaaten Mitgliedstaaten: Anspruch auf vollständige Ent- zung der Sorgfaltspflichten und daraus entstan- 55 OR

• Haftungsvorschriften der CSDDD sind zwingend schädigung, Verjährung, Offenlegung von Beweis- dene Schäden im Ausland. • Gemäss Erläuterungen: Entweder Be- und haben in Fällen Vorrang, in denen das anzu- mitteln durch Beklagte, Durchsetzbarkeit. + Ausschluss der Haftung für Geschäftspartner. weislast zugunsten der Geschädigten wendende Recht nicht das nationale Recht des Mit- oder prozessuale Herausgabepflicht.

gliedstaats ist Variante:

Verweis auf geltende Regelungen des OR, soweit

nichts anderes vorgesehen

+ Ausschluss der Haftung für Geschäftspartner.

Aufsicht Keine CSRD (Berichterstattungspflicht) CSRD (Berichterstattungspflicht) RAB, mit folgenden Aufgaben: Unabhängige Aufsicht

Keine Aufsicht Keine Aufsicht - Führung eines öffentlich zugänglichen Ver- • Gemäss Erläuterungen: unabhängig von zeichnisses der beaufsichtigten Unterneh- der Zentralverwaltung (vgl. FINMA oder

CSDDD (Sorgfaltspflicht) CSDDD (Sorgfaltspflicht) men; WEKO).

Schaffung von Aufsichtsbehörden in den Mitglied- Schaffung von Aufsichtsbehörden in den Mitglied- - Veröffentlichung der Berichte;

staaten mit umfassender Überprüfungs-/Sanktions- staaten mit umfassender Überprüfungs-/Sankti- - Risikobasierte Prüfung der Einhaltung der

kompetenz onskompetenz Sorgfaltspflichten;

- Risikobasierte Prüfung der Einhaltung der

formalen Aspekten der Berichterstattungs-

pflicht.

Sanktionen Art. 325terStGB bei Verletzung der Berichterstat- CSDDD (Sorgfaltspflicht) CSDDD (Sorgfaltspflicht) Verwaltungsrechtliche Massnahmen und pekuniäre Sanktionen inkl. umsatzabhängige Bussen

tungspflichten • Zwangsgelder (Obergrenze muss nicht weniger • Zwangsgelder (Obergrenze 3 % des weltweiten Verwaltungssanktionen (max. 3% des weltweiten

als 5 % des weltweiten Nettoumsatzes betragen) Nettoumsatzes) Nettoumsatzes) und Veröffentlichung der Sanktio-

• öffentliche Erklärung über Verstoss • öffentliche Erklärung über Verstoss nen.

Strafrechtliche Busse (bis zu 100'000.- CHF) bei

Verletzung der Berichterstattungspflichten.

Legende: Abweichungen indir. Gegenvorschlag von Omnibus-RL; Abweichungen Initiative vom Gegenvorschlag; Abweichungen CSDDD (Fassung Omnibus-RL) vom Gegenvorschlag