Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
Unternehmen gehen relativ weit. Deren Wirksamkeit hängt davon ab, ob die Betroffenen bei der Erfüllung ihrer Pflichten nicht stets damit rechnen müssen, dass Angaben zu möglichem Fehlverhalten über BGÖ-Gesuche herausverlangt und anschliessend gegen sie verwendet werden. Die in Artikel 24 VE-NUFG vorgesehene begrenzte Ausnahme zum BGÖ rechtfertigt sich unter anderem aus diesen Gründen. Für weitere Ausführungen wird auf die Erläuterungen zu Artikel 24 oben verwiesen.
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