Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Anhang: Vergleichstabelle zwischen schweizerischem und europäischem Recht– Eckwerte der Regelungen

EU-Richtlinien CSRD und CSDDD Initiative

angepasst gemäss den Omnibus-Richtlinien (mit den Erläuterungen des Initiativkomi-

Geltendes Schweizer Recht EU-Richtlinien CSRD und CSDDD Gegenvorschlag NUFG

(vom Parlament verabschiedet) tees, wobei zu beachten ist, dass eine Initia-

tive gemäss ihrem Wortlaut auszulegen ist)

Anwendungsbereich Transparenz über nichtfinanzielle Belange CSRD (Berichterstattungspflicht) CSRD (Berichterstattungspflicht) Berichterstattungspflicht

(Art. 964a ff. OR): EU-Unternehmen: EU-Unternehmen: CH-Unternehmen

Gesellschaften des öffentlichen Interesses Zwei aus drei Schwellenwerten: 1'000 Mitarbeiter 1'000 Mitarbeiter

+ 500 Mitarbeiter - Bilanzsumme 25 Mio. EUR + weltweiter Nettoumsatz von 450 Mio. EUR + weltweiter Nettoumsatz von 450 Mio. CHF

+ Bilanzsumme 20 Mio. CHF oder Umsatz 40 Mio. - Umsatz 50 Mio. EUR

CHF - 250 Mitarbeiter Nicht EU-Unternehmen: Nicht CH-Unternehmen

Oder kotierte Gesellschaft (ausser Kleinstunterneh- Nettoumsatz in der EU von 450 Mio. EUR Nettoumsatz in der CH von 450 Mio. CHF

men) + grosse Tochtergesellschaft in der EU oder + Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in

Zweigniederlassung in der EU mit Nettoumsatz der CH

Nicht EU-Unternehmen: von 200 Mio. EUR

Nettoumsatz in der EU von150 Mio. EUR

+ grosse Tochtergesellschaft / Zweigniederlassung Beteiligungsgesellschaften Beteiligungsgesellschaften

in der EU Ausgenommen Ausgenommen

Überprüfungsklausel

Für die Ausweitung des Anwendungsbereiches

Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mi- CSDDD (Sorgfaltspflicht) CSDDD (Sorgfaltspflicht) Sorgfaltspflicht

neralien und Metallen aus Konfliktgebieten und EU-Unternehmen: EU-Unternehmen: CH-Unternehmen: Grossunternehmen mit Sitz, Hauptverwaltung Kinderarbeit (Art. 964j ff. OR und VSoTr): • 1'000 Mitarbeiter • 5'000 Mitarbeiter • 5'000 Mitarbeiter oder Hauptniederlassung in der Schweiz.

• Alle Unternehmen, ab bestimmten Einfuhr- bzw. + weltweiter Nettoumsatz von 450 Mio. EUR + weltweiter Nettoumsatz von 1,5 Mrd. EUR + weltweiter Nettoumsatz von 1,5 Mrd. CHF • Gemäss Erläuterungen: 5'000 Mitarbeiter Bearbeitungsmengen • Franchise-/Lizenzvereinbarung in der EU + Li- • Franchise-/Lizenzvereinbarung in der EU + Li- • Franchise-/Lizenzgebühren 75 Mio. CHF in der + weltweiter Nettoumsatz von 1,5 Mrd.

• Alle Unternehmen, mit Ausnahme der «Tiefrisi- zenzgebühren 22.5 Mio. EUR zenzgebühren 75 Mio. EUR CH EUR

kounternehmen» und der KMU + Unternehmen/Gruppe mit weltweitem Nettoum- + Unternehmen/Gruppe mit weltweitem Nettoum- + weltweiter Nettoumsatz von 275 Mio. CHF Möglichkeit, zudem sektorspezifisch wirtschaft-

satz von 80 Mio. EUR satz von 275 Mio. EUR • Die geltende Bestimmungen über Konfliktminera- liche Tätigkeiten mit grossen Risiken einer Belien und Kinderarbeit bleiben bestehend. einträchtigung der Menschenrechte und der Nicht EU-Unternehmen: Nicht EU-Unternehmen: Umwelt regeln.

• Nettoumsatz in der EU von 450 Mio. EUR • Nettoumsatz in der EU von 1,5 Mrd. EUR Nicht CH-Unternehmen: • Gemäss Erläuterungen: in Hochrisikobe-

• Franchise-/Lizenzvereinbarung in der EU + Li- • Franchise-/Lizenzvereinbarung in der EU + Li- • Nettoumsatz in der CH von 1,5 Mrd. CHF reichen auch Unternehmen, die der orzenzgebühren 22.5 Mio. EUR in der EU zenzgebühren 75 Mio. EUR in der EU • Franchise-/Lizenzgebühren 75 Mio. CHF in der dentlichen Revisionspflicht unterliegen + Unternehmen/Gruppe mit Nettoumsatz von 80 + Unternehmen/Gruppe mit Nettoumsatz von 275 CH (zwei aus drei Schwellenwerten: 250 Mit-Mio. EUR in der EU Mio. EUR in der EU + Nettoumsatz von 275 Mio. CHF in der CH arbeitende / 40 Mio. Umsatz / 20 Mio. Bilanzsumme), – namentlich im Roh-Überprüfungsklausel stoffsektor.

Für die Ausweitung des Anwendungsbereiches

Erfordernis einer ex- Nur bei Konfliktmineralien Ja, limited assurance. Ja, limited assurance Ja, limited assurance Berichterstattungspflicht nicht explizit geregelt, ternen Prüfung Möglicher Wechsel zu reasonable assurance nach aber vorausgesetzt.

Bewertung durch die Kommission.

BJ-D-18013501/17