Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/121: Unterstützung der Kandidatur, Vorbereitung und Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 in der Schweiz – Grundsatz- und Planungsbeschluss · 40 Seiten

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Übersicht

Das Nationale Olympische Komitee der Schweiz (Swiss Olympic) und der Verein «Olympische und Paralympische Winterspiele Schweiz 2038» (Verein) verhandeln derzeit mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOK) über die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 (OPWS 2038) in der Schweiz.

Die Verhandlungen finden im Rahmen eines «privilegierten Dialogs» statt. Finden sich Swiss Olympic und das IOK in Bezug auf Vermächtnisziele, Austragungskonzept, Finanzierung, Garantien und sonstige Leistungen und Gegenleistungen, erfolgt ohne weiteres Konkurrenzverfahren der Zuschlag für die Austragung der OPWS 2038 in der Schweiz und die Unterzeichnung der entsprechenden Verträge.

Das Konzept des Vereins sieht vor, dass die Schweiz zum ersten Gastgeberland («Host-Country») in der Geschichte der Olympischen Bewegung wird. Die Spiele sollen dezentral in allen vier Sprachregionen der Schweiz stattfinden. Die bestehenden Infrastrukturen werden genutzt, es sollen keine neuen, festen Bauten erstellt werden.

Die Organisation Olympischer und Paralympischer Winterspiele (OPWS) ist ein nationales Projekt mit grosser internationaler Ausstrahlung. Die OPWS sind mit grossen Chancen für den Sport, die Sport- und Tourismuswirtschaft und die Gesellschaft verbunden. Die Spiele können einen zentralen Beitrag zur Förderung von Bewegung und Sport leisten sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die kulturelle Vielfalt und die politische Tradition der Schweiz international präsentieren.

In verschiedenen Bereichen ist eine Unterstützung des Bundes notwendig. Um die notwendige Planungssicherheit bezüglich der Bundesunterstützung zu schaffen, unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Grundsatz- und Planungsbeschluss nach Artikel 28 des Parlamentsgesetzes. Er legt darin die Eckwerte der Unterstützung durch den Bund fest.

An das Budget des Vereins zur Planung und Durchführung der OPWS 2038 sieht der Bundesrat einen Beitrag von maximal 200 Millionen Franken vor. Darin enthalten sind Beiträge von 60 Millionen Franken zur Mitfinanzierung der Paralympischen Winterspiele sowie 50 Millionen Franken zur Vergünstigung der Nutzung des öffentlichen Verkehrs. Gegenüber dem IOK gibt der Bund keine Defizitgarantie ab. Der Verein plant mit einer durch Private finanzierten Defizitgarantie im Umfang von 200 Millionen Franken. Der Bund nimmt zusätzlich die in seiner bundesstaatlichen Zuständigkeit liegenden Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit im öffentlichen Raum wahr. Die Kosten der Sicherheitsleistungen des Bundes können derzeit noch nicht genau beziffert werden. Sie dürften sich mindestens in einem mittleren zweistelligen Millionenbereich bewegen. Der Bund beteiligt sich nicht an den Kosten der Sicherheitsorgane der Kantone (inkl. allfällige Ergänzungen mit ausländischen Polizisten). Der Bundesrat wird dem Parlament zu gegebener Zeit die notwendigen Kreditbeschlüsse in Zusammenhang mit den Beiträgen und Leistungen des Bundes an die OPWS 2038 unterbreiten.