Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/19: Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und Iran · 6 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 2Fedlex · Ergebnisbericht
Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Niederlassungsabkommens mit dem Iran
Zusammenfassung
• Alle Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen ausnahmslos den Vorschlag, auf iranische
Staatsangehörige inskünftig nicht mehr das Heimatrecht anzuwenden, sondern die allgemeinen Regeln des internationalen Privatrechts.
• Positiv hervorgehoben wurden die Vereinfachung der Rechtsanwendung für die Gerichte,
die Erhöhung der Rechtssicherheit sowie die verbesserte Rechtsgleichheit.
• Es wurde nur sehr wenig Kritik geäussert. Selbst die kritischen Stimmen sprachen sich
klar für die Genehmigung des Änderungsprotokolls aus.
1 Allgemeines
Das Vernehmlassungsverfahren betreffend die Genehmigung der Änderung des Niederlassungsabkommens vom 25. April 19341 zwischen der Schweiz und dem Iran dauerte vom 06.06.2025 bis zum 29.09.2025. Zur Teilnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Organisationen.
Stellung genommen haben 22 Kantone, 4 politische Parteien und 3 Organisationen. Insgesamt gingen damit 29 Stellungnahmen ein.2 Eine Organisation hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet3.
Der vorliegende Ergebnisbericht fasst die Stellungnahmen zusammen. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.
3 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
3.1 Zustimmung
Alle Teilnehmer äusserten sich positiv zur Vorlage und begrüssten die vorgeschlagene Änderung, die im Regelfall zur Anwendung des Wohnsitzrechts führt.
Die meisten Stellungnahmen beschränkten sich auf ein bis zwei zustimmende Sätze. Eine Stellungnahme4 zeichnete sich durch äusserst umfassende und tiefgründige rechtshistorische sowie rechtsvergleichende Überlegungen aus.
Besonders hervorgehoben wurde die Vereinfachung der Arbeit der Gerichte,5 wenn vermehrt Schweizer Recht zur Anwendung kommt. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende wiesen auch auf die höhere Rechtssicherheit6 sowie die verbesserte Rechtsgleichheit7 hin, wenn das
1 SR 0.142.114.362
2 AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VD, ZG, ZH, EVP, Mitte, SP, SVP, Freikirchen, SGB; UNIGE
3 SGV
4 GE, mit Verweis auf ein für die Vernehmlassung angefertigtes Rechtsgutachten der UNIGE
5 AG, AI, BL, GE, NW, OW, SO, UR, ZG; Mitte, SP; SGB
6 AI, BS, NW, OW, SG, SH, SO, TI, UR, VD; Mitte, SP; SGB
7 GE, NW, SG, SH, SO, VD; Mitte; SGB