Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/26: Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien · 50 Seiten

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Die Anzahl Patentanmeldungen und erteilte Patente im Zusammenhang mit neuen Züchtungstechnologien (wobei dies kein definierter Begriff ist; die zitierten Analysen in diesem Abschnitt umfassen deshalb nicht alle genau die gleichen Technologien und Produkte) nimmt global zu. Dieser Anstieg lässt sich insbesondere dadurch erklären, dass die Genomeditierung (z. B. mittels der Genschere CRISPR/Cas9) eine relativ junge Technologie ist mit hohem Potenzial an Anwendungsmöglichkeiten. Patentrechte sind jedoch territoriale Rechte. Der globale Anstieg ist insbesondere auf China und die USA zurückzuführen. So kommen rund 46 % aller Patente im Zusammenhang mit den CRISPR-Verfahren aus China und 40 % aus den USA83.

Gleichzeitig dehnt sich bei lediglich 8,7 % der chinesischen Patente der Schutz auch auf andere Länder aus. 91.3 % der chinesischen Patente haben folglich keine direkte Relevanz für die Schweiz.

Hinzu kommt, dass nicht alle Anmeldungen und erteilten Patente im Zusammenhang mit neuen Züchtungstechnologien auch Pflanzen betreffen. Von den global rund 19 000 Patenten in diesem Bereich sind nur rund 20 % auch für Pflanzen relevant80. Dieser Wert umfasst jedoch auch Patente, die für die Pflanzenzüchtung nicht relevant sind, wie beispielsweise Pflanzenpatente für therapeutische oder kosmetische Anwendungen. Somit dürfte die Anzahl Patente, welche für die Pflanzenzüchtung eine Rolle spielen, wesentlich kleiner ausfallen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Analyse der CRISPR-Patente: Lediglich rund 8 % der CRISPR-Patente betreffen genetische Veränderungen in Pflanzen.82

In der Schweiz sind zurzeit nur rund 50 Patente im Zusammenhang mit der Genom-Editierung in Pflanzen in Kraft.80 Dabei betreffen auch diese Patente nicht alle die Pflanzenzüchtung. Ferner fällt die Anzahl Patente im Bereich der Genomeditierung bei Pflanzen in der Schweiz viel tiefer aus und steigt weniger stark an als bei der Genomeditierung im Allgemeinen. Die Anzahl Patente in ganz Europa, welche mittels neuer Züchtungstechnologien hergestellte Pflanzeneigenschaften betreffen, bewegt sich im unteren zweistelligen Bereich81.

Die zukünftige Entwicklung der Anzahl Patente im Zusammenhang mit Pflanzensorten in der Schweiz und in Europa hängt unter anderem auch davon ab, ob Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien wie konventionelle Sorten geregelt werden oder nicht81. Bei einer Einstufung dieser Sorten als «klassische» GVO wird die Anzahl neuer Patentanmeldungen deutlich geringer ausfallen als bei einer Einstufung als konventionelle Sorten. Auch bei einer Einstufung als konventionelle Sorten ist bei den Verfahrenspatenten jedoch nicht mit einem weiteren Anstieg der Patentanmeldungen zu rechnen, sondern mittelfristig eher mit einer Abnahme.

Dies rührt daher, dass der Spielraum für grundlegende Innovationen bei Pflanzenzüchtungsverfahren zunehmend geringer wird. Ähnliche Trends konnten in der Vergangenheit bei anderen bahnbrechenden Technologien beobachtet werden84. Anders könnte es bei Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien selbst bzw. bei den patentierten Merkmalen in diesen Pflanzen aussehen. Die diesbezügliche Anzahl Patentanmeldungen wird voraussichtlich noch weiter steigen82. Dies bedeutet jedoch nicht zwingend, dass auch der Anteil der von Patenten betroffenen Pflanzen im selben Masse steigen wird. Einerseits wird es zunehmend schwieriger werden, für ein neues Merkmal in Pflanzen ein Patent zu erhalten (die Herstellung der Merkmale wird zum Stand der Technik, weshalb kein Patent erteilt werden kann). Andererseits wird es auch weiterhin neue Pflanzen geben, welche ausgehend von nicht patentiertem Material konventionell gezüchtet werden.

Auswirkungen des Immaterialgüterrechts auf die Pflanzenzüchtung und Landwirtschaft

Laut Bericht Kock85 werden Patente nur dann eine massgebliche praktische Relevanz haben, wenn Sorten aus neuen Züchtungstechnologien als konventionelle Sorten eingestuft und 30 % am Gesamtsaatgutmarkt übersteigen werden:

• Sollte die Schweiz Sorten aus neuen Züchtungstechnologien als GVO-Sorten behandeln, die EU hingegen

als konventionelle, wird der Anteil solcher Sorten am gesamten Saatgutmarkt in der Schweiz gering bleiben. Die Auswirkungen des Patentrechts dürften vernachlässigbar sein. Es ist jedoch mit einer mittelfristigen Abnahme der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Pflanzenzucht und Landwirtschaft zu rechnen, da wichtige Tools für Pflanzeninnovationen nicht oder nur mit grossem Aufwand eingesetzt werden dürfen. Auch bei einer strikteren Regulierung als in der EU86 sind ähnliche Auswirkungen zu erwarten. Dies, weil voraussichtlich nur wenige Unternehmen einzig für die Schweiz eine Zulassung beantragen würden.

83 SCBT – Centredoc (2023) CRISPR technology: Patent & License landscapes. Studie abrufbar unter https://www.ige.ch > Recht und Politik > Immaterialgüterrecht National > Patentrecht > Revision: Transparenz bei Patenten in der Pflanzenzucht > Pflanzenzüchtung und Patente > Berichte und Studien

84 S. z. B. Wuyuan Zhou, Xiang Wang (2021) Human gene therapy: A patent analysis. Gene 803 145889

85 S. Fussnote 79

86 Vgl. dazu den vorgeschlagenen Regulierungsansatz in Kapitel 2 mit jenem der EU-Kommission in Kapitel 4.2.