Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/26: Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien · 50 Seiten
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• Bei einer ähnlichen Regulierung wie im Vorschlag der EU-Kommission sind mittelfristig keine negativen
Auswirkungen aufgrund der Patente auf die Pflanzenzucht in der Schweiz zu erwarten. Im Gegenteil, in der Schweiz schaffen die patentrechtliche Züchterausnahme, die Kreuzlizenz sowie die Möglichkeit einer Zwangslizenz für Forschungswerkzeuge ein vorteilhaftes Umfeld für die Forschung und Pflanzenzucht. Hinzu kommt, dass die Schweizer Pflanzenzucht nur dann mit der Konkurrenz im Ausland mithalten kann, wenn sie die neuen Züchtungstechnologien ebenfalls anwenden darf. Falls der Marktanteil dieser Sorten 30 % übersteigen sollte, sollten Initiativen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit genetischer Ressourcen geprüft werden.
Schweizer Landwirtinnen und Landwirte haben aufgrund des vergütungsfreien Landwirteprivilegs keine unmittelbaren Auswirkungen zu erwarten, falls Sorten aus neuen Züchtungstechnologien zugelassen werden sollten. Das Gleiche gilt für die Konsumentinnen und Konsumenten. Dies, weil die Verwendung von geschützten Materialien für private und nicht gewerbliche Zwecke vom Sorten- bzw. Patentschutz ausgenommen ist.
Auswirkungen können sich daher nur indirekt entweder aus dem Wettbewerb oder dem Handel ergeben. Allerdings sind nicht die Patente der Hauptgrund für Marktkonzentrationen im Bereich des Saatgutmarktes.87 Derzeit gibt es laut dem Bericht von Kock keine Hinweise für einen Monopolisierungseffekt, aufgrund dessen multinationale Unternehmen bei neuen Züchtungstechnologien eine dominierende Patentposition einnehmen könnten. Die Anmeldezahlen zeigen, dass sowohl Grossunternehmen als auch öffentliche Institutionen, KMU sowie Startups Patente anmelden. Ein ähnliches Bild zeigen auch die Analysen von SCBT-Centredoc. Beobachtet wird auch eine starke Diversifizierung betreffend den Schutzgegenstand der Patente (z. B. unterschiedliche Cas-Enzyme). Dies bedeutet, dass bereits heute eine Vielzahl von Alternativen zu CRISPR/Cas 9 zur Verfügung stehen. Insofern erfüllen die Patente im Zusammenhang mit der CRISPR-Technologie ihren Zweck, nämlich Innovationen und Diversifizierung der Unternehmen zu fördern.
Die Lizenzierungslandschaft zeigt, dass patentierte gentechnische Verfahren lizenziert werden.88 Zwar sicherte sich Corteva Agriscience Exklusivlizenzen der CVC-Gruppe (CVC steht für „University of California“, „University of Vienna“ und „Emmanuelle Charpentier“ und ist das Akronym zur Beschreibung der Inhaber der sogenannten CRISPR-Patente der «University of California») an der Grundlagentechnologie CRISPR/Cas9 für gewisse Anwendungen in der Landwirtschaft. Die meisten Lizenzen sind jedoch nicht exklusiv. In der Zwischenzeit haben verschiedene Akteure andere ähnliche Genomeditierungsverfahren entwickelt und kleine sowie grosse Unternehmen und Institutionen konnten sich bereits Lizenzen sichern.
Schlussfolgerungen
Die Überprüfung der immaterialgüterrechtlichen Aspekte zeigt, dass aufgrund des vorliegenden Erlassentwurfs kein Handlungsbedarf besteht, im Patentrecht Massnahmen zu ergreifen. Das Schweizer Patentrecht bietet ein vorteilhaftes Umfeld für die Forschung, Pflanzenzüchtung sowie die Landwirtschaft und fördert so Pflanzeninnovationen. Die EU-Kommission kündigte hingegen an, die Auswirkungen der Patentierung auf Innovationen in der Pflanzenzüchtung, auf den Zugang zu genetischen Ressourcen, auf die Verfügbarkeit von Saatgut für die Landwirtschaft sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit der Biotechindustrie bis 2026 umfassend zu untersuchen.89 Diese Untersuchungen werden weitere Erkenntnisse liefern.
Ferner ist der Spielraum der Schweiz für Anpassungen im Bereich des Immaterialgüterrechts auch durch internationale Abkommen bestimmt. Forderungen nach einem Patentierungsausschluss für Eigenschaften in Sorten, die mittels neuen Züchtungstechnologien hergestellt werden, wären kaum vereinbar mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (z.B. dem EPÜ). Ein Patentierungsausschluss würde zudem zu Rechtsunsicherheiten führen und den Standort Schweiz im Bereich der Pflanzeninnovationen gegenüber den bereits stark dominierenden Ländern wie China und USA zusätzlich schwächen. Schliesslich exportieren viele Schweizer Züchtungsunternehmen ihre Sorten auch ins Ausland und wären von den dort geltenden Patenten immer noch betroffen.
Auf nationaler Ebene arbeitet der Bundesrat bereits an der Umsetzung der Motion 22.3014 WBK-S «Mehr Transparenz bei den Patentrechten im Bereich Pflanzenzucht». Er hat diesbezüglich vom 22. Mai bis zum 12. September 2024 die Vernehmlassung zur Revision des PatG durchgeführt.90 Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden zurzeit ausgewertet. Diese Motion ist insbesondere im Hinblick auf eine Zulassung von
87 OECD (2018) Concentration in Seed Markets: Potential Effects and Policy Responses, OECD Publishing, Paris.
88 S. Fussnote 79
89 https://food.ec.europa.eu > Plants > New Techniques in Biotechnology > Further Reading > Questions and Answers > Question 15: Does the proposal address issues related to patents and intellectual property rights?
90 https://www.admin.ch/ > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > EJPD > Vernehmlassung 2023/63